STASIOPFER
Aufarbeitung von MfS- Unrecht

 

Navigation            MfS Akten Infoarchiv Hilfen Gesetze Literatur Filme Bildarchiv Links OV Anarchist Extra


Gästebuch

Forum

Home


Hilfen

Anträge

Behörden

Adressen

Organisationen

Mailadressen

Opfer - Beispiele

Fakten

Opferstudie

Gutachten

 


Hilfen


Alptraum durch MfS Haft 

Opfer des MfS und SED- Unrechts haben Anrecht auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung nach dem:

- Kapitalentschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
  (StrRehaG), FRISTVERLÄNGERUNG BIS ZUM 31.12.2003

- verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung nach dem 
  Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und
  FRISTVERLÄNGERUNG BIS ZUM 31.12.2003

- dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
 
FRISTVERLÄNGERUNG BIS ZUM 31.12.2003

Zum Personenkreis der Opfer zählen alle ehemaligen Bürger der DDR, die durch  elementar rechtsstaatswidrige Maßnahmen des Staates oder seiner offiziellen Organe Schaden erlitten. Politische Haft, Einschränkungen in der Berufsausübung oder Eingriffe in privatrechtliche Besitzangelegenheiten zählen zu den typischen Bereichen, die per Gesetz rehabilitiert werden können. Hinterbliebenen von Opfern steht ebenfalls ein Teil der möglichen Leistungen zu.

Notwendige Anträge, zuständige Behörden und hilfreiche Organisationen stellen wir auf der Website vor. 

Bei individuellen Fragen sind wir gerne behilflich oder vermitteln kompetente Ansprechpartner bei Organisationen oder Behörden.

Hier können Sie sich sämtliche Adressen und Kontaktinformationen aller zuständigen Behörden und Opferorganisationen downloaden.


Rehabilitierung von Opfern des SED-Unrechts

Wer ist zuständig? 
Landgericht, in dessen Bereich einst das Urteil erging.

Was muss ich tun? 
Formlosen Antrag stellen oder mündliche Erklärung zu Protokoll des Gerichts geben.

Welche Fristen muss ich beachten? 
Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2001 gestellt werden.

Welche Papiere muss ich mitbringen?
Alle Dokumente mit Bezug auf das frühere Strafverfahren:
Urteil
Anklageschrift
Ladung
Schriftverkehr
Haftentlassungsschein 
(soweit vorhanden)

Was muss ich sonst noch wissen?
Zahlung von Kapitalentschädigungen für Haftzeiten 
(örtlich zuständiges Amt für Rehabilitierung und Wiedergutmachung)

Erstattung evtl. Kosten und Auslagen des früheren Strafverfahrens 
(örtlich zuständiges Amt für Rehabilitierung und Wiedergutmachung)

Unterstützungsleistungen bei beeinträchtigter wirtschaftlicher Lage 
(Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, Dienststelle Bonn)

Beschädigtenversorgung bei gesundheitlicher Schädigung infolge von Freiheitsentzug oder Verfolgungsmaßnahmen 
(örtlich zuständiges Versorgungsamt)

Hinterbliebenenversorgung 
(örtlich zuständiges Versorgungsamt)

ggf. Rückübertragung enteigneter Vermögenswerte 
(örtlich zuständiges Amt zur Regelung offener Vermögensfragen)

Anrechnung der Zeit der Inhaftierung bei der Rentenberechnung
(örtlich zuständige rentenberechnende Stelle)

Übersicht aller zuständiger Rehabilitierungsstellen


Versorgungsleistungen bei haft- und verfolgungsbedingten 
Gesundheitsschäden von Opfern des SED-Unrechts

Wer ist zuständig? 
Versorgungsämter.

Was muss ich tun? 
Antrag stellen.

Welche Papiere muss ich mitbringen?
Rehabilitierungsbeschluss des Gerichtes (oder die sogenannte §10;4 Bescheinigung).

Was muss ich sonst noch wissen? 
Einen Anspruch auf Versorgungsleistungen haben Opfer des SED-Regimes, die in der auf einem Unrechtsurteil beruhenden Haft Gesundheitsschäden erleiden mussten bzw. deren Hinterbliebene.

(Versorgung wie bei Kriegsopfern, Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Bundesversorgungsgesetz)

Ausführliche Beschreibungen möglicher Hilfen sind auch unter diesem LINK kommentiert nachzulesen.

      Forum       Gästebuch    

Diese Website wird beständig erweitert. Kritik, Anregungen und Mitarbeit ist erwünscht.
Disclaimer Copyright © 2000-2001