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STASIOPFER |
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Rückkehr aus dem politischen Exil - Stasi-Offiziere lügen DDR-Unrecht weg Terrorinstrument der SED meldet sich zurück Das Ministerium für Staatssicherheit hat "in großem Umfang gegen Geist und Buchstaben der geltenden Verfassung verstoßen", stellten Vertreter der Bezirks-Bürgerkomitees der DDR im Januar 1990 in einer gemeinsamen Presseerklärung fest. "Es hat maßgeblich dazu beigetragen, die Macht des SED-Apparates jedem demokratischen Einfluß zu entziehen." "Das MfS...arbeitete wie alle anderen Staatsorgane entsprechend der Verfassung der DDR", propagandieren dagegen ehemals führende Stasi-Generäle im April 2001. "Die Abwehrdiensteinheiten des MfS konzentrierten sich auf die Abwehr der subversiven Angriffe auf die staatliche Sicherheit der DDR..." Im kommunistischen Kampfblatt "Junge Welt" meldete sich die Stasi jüngst in demonstrativer Geschlossenheit aus dem politischen Exil zurück. Die aktuelle Debatte um ehemalige IM beim Mitteldeutschen Rundfunk hatte gleich dutzendweise ehemals hochrangige MfS-Offiziere ermuntert, nach zehnjährigem Schweigen erstmals wieder öffentlich ihre Meinung kundzutun - lautstark, dreist und im altbekannten Propagandajargon. Neuer Propagandafeldzug mit den alten Lügen Es ist erschreckend, mit welcher Überzeugung die Stasikader die DDR zu einem demokratischen Verfassungsstaat umlügen und gleichzeitig Aufarbeiter und Opfer zu Lügnern stempeln. Die Rede ist von "Anheizern" und "Übereifrigen", die "Verleumdungen, Anfeindungen und Geschichtslügen" verbreiten. Die, die heute versuchen, die Verbrechen der Stasi offenzulegen, waren in den Augen der MfS-Kader schon zu DDR-Zeiten nichts anderes als "Schädlinge" oder "Diversanten", die es zum Schutz der Republik mit aller Härte zu bekämpfen galt. Ihre Feindbilder und Sprachgewohnheiten, die sehr bedenklich an die Nazi-Diktatur erinnern, haben sich die MfS-Offiziere über die Zeit der Friedlichen Revolution hinaus bewahrt. Ihre Äußerungen erfüllen den Straftatbestand der Beleidigung, den der Rechtsstaat in aller Konsequenz ahnden sollte. Noch immer halten die Stasi-Generäle die Zehntausenden Gesetzesbrüche, die sie im Auftrag der SED begingen, für legitim. Ob sie nun die Post Fremder durchstöberten, Telefonate abhörten oder gemeinsam mit Inoffiziellen Mitarbeitern die Gesellschaft flächendeckend bespitzelten - das alles gehörte und gehört in den Augen der Stasikader unabdingbar zum Kampf gegen "subversive Elemente". Dass sie dabei das Leben einer dreiviertel Millionen Menschen durch politische Haft und so genannte "Zersetzungsmaßnahmen" zerstörte, ficht die Stasi-Größen nicht an. Auch wieder mit von der Partie beim Schönreden der DDR-Geschichte ist Peter-Michael-Diestel, letzter Innenminister der Deutschen Demokratischen Republik und CDU-Mitglied, der in genanntem Blatt kundtat: "Die deutsche Justiz hat das MfS freigesprochen". Von einem Freispruch kann jedoch nicht die Rede sein. Denn die Unfähigkeit der deutschen Justiz, DDR-Unrecht zu verurteilen macht lediglich die Schwierigkeit deutlich, mit rechtsstaatlichem Instrumentarium unrechtsstaatliche Übergriffe aufarbeiten zu wollen. Sie rehabilitiert jedoch nicht die Täter. Von Unrechtsbewusstsein also auch elf Jahre nach dem Ende der DDR-Diktatur keine Spur. Stattdessen bemühen ausgerechnet diejenigen, die noch vor wenigen Jahren die persönliche Freiheit und die Menschenrechte Andersdenkender mit Füßen traten, heute Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik, um die Unantastbarkeit der Würde einstiger Stasimitarbeiter einzufordern. Sie meinen damit das Schweigen über ihr einstiges Tun. Gegner der Demokratie in die Schranken weisen Keine Anzeichen von Reue, Bedauern oder Schuldgefühlen also - von einem Gesinnungswandel kann nicht die Rede sein. Stattdessen stilisieren sich die Verantwortlichen für Unrecht und Repression ungeniert zu "Betroffenen". Doch wenn klare Kategorien für Täter und Opfer nicht mehr gelten, wird jede Diskussion über Aufarbeitung zur Farce und ermutigt die alten Stasi-Seilschaften, erneut öffentlich mobil zu machen. Ein Eingeständnis persönlicher Schuld und die Erkenntnis, einem Unrechtssystem gedient zu haben, wären die Mindestvoraussetzungen dafür, den Tätern von einst die Chance zur Integration in die neue Gesellschaft zu geben. Solange diese jedoch weiter totalitäres Gedankengut pflegen und öffentlich propagieren, stehen sie außerhalb des Grundgesetzes und sind eine Gefahr für die Demokratie. Die Gesellschaft täte gut daran, sie rechtzeitig in die Schranken zu verweisen. 3. Mai 2001
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