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Stasi-Opfer des MfS der DDR
Fälle von gesundheitlichen Langzeitschäden
(beispielhaft zitiert aus dem Tätigkeitsbericht LSTU, Berlin)
Weitergehende Informationen - speziell für Behörden, Sozial-gerichte, Gutachter und politische Entscheidungdsträger, finden Sie
hier.
"Besonders tragisch sind die Fälle, in denen einst lebensfrohe junge Menschen aus der politischen Haft der DDR als völlig veränderte, gebrochene Personen entlassen wurden.
Herr B. kam 1988 als 21-Jähriger wegen „Öffentlicher Herabwürdigung"
(§ 220) für15 Monate in Haft. Das Ende der SED-Herrschaft führte zu seiner vorzeitigen Entlassung. Nach kurzer Zeit hielt er es bei den Eltern nicht mehr aus; er fühlte sich weiterhin überall
verfolgt (u.a. hatte ihn sein bester Freund bespitzelt) und „floh" regelrecht durch halb Europa (Westdeut- schland, Ungarn, Tschechien, Holland). Darüber, wie es ihm in
der Zeit ergangen ist, kann er bis heute nicht sprechen. Heute ist er berentet und muss regelmäßig Psychopharmaka einnehmen.
Frau K. wollte als 20-Jährige mit ihrem Verlobten über Bulgarien, Rumänien, Jugoslawien fliehen. Sie wurde 1985 schon an der Grenze zur CSSR festgenommen, da ihre beste Freundin das Vorhaben
verraten hatte. In der Haft war sie wenig anpassungsfähig. Dies hatte Repressalien wie Kontrollen, Körperdurchsuchungen und Strafarbeiten zur Folge. Sie war verzweifelt, lag nächtelang schlaflos
wach, war aber stark genug, um eine Anwerbung des MfS auszuschlagen. Nach dem Freikauf brach sie in Gießen völlig zusammen; der Mauerfall löste einen zweiten Zusammen- bruch aus. Seit 15 Jahren
versucht sie, beruflich, gesundheitlich und sozial wieder Fuß zu fassen, unter anderem durch eine gezielte Therapie.
Herr P. bekam aufgrund seines religiösen Elternhauses schon in Schule und Lehre Probleme. Mit 22 Jahren wollte er 1978 über die CSSR fliehen, wurde gefasst und verbrachte 13 Monate in Haft mit
Schreib- und Besuchsverbot. Nach der Entlassung wurde ihm nur der berüchtigte PM12-Ersatzausweis mit den entsprechenden Auflagen (örtliche Bindung an den Kreis, wöchentliche Meldung bei der
Volkspolizei) ausgehändigt.
1985/86 kam er wieder in Haft (u.a. Einzelhaft in Bautzen). 1989/90 beteiligte er sich aktiv an der friedlichen Revolution, verzweifelte aber daran, dass, wie er es formuliert, „die alten Kräfte"
wieder erstarkten. Heute ist er nur noch verzweifelt, hat zu niemandem Vertrauen, selbst Mutter und Tochter kommen nicht an ihn heran."
Im April 1999 veröffentlichte die Bundesregierung verbindliche Zahlen über die "Erfolgsquote" bei Anerkennungsverfahren. Die Bilanz: 95 % der Anträge waren bisher von den Versorgungsämtern
abgelehnt worden. Die Bundesregierung forderte die einzelnen Bundesländer auf, alle abgelehnten Fälle noch einmal zu bearbeiten und bot den ärztlichen Gutachtern der Versorgungsämter
Fortbildungskurse an. Ob bzw. inwieweit diese Angebote von den Ärzten bisher wahrgenommen wurden, ist nicht bekannt.
Bekannt ist, dass die Versorgungsämter in den neuen Bundesländern begonnen haben, die abgelehnten Fälle nochmal zu überprüfen. Eine aussagekräftige Übersicht über die Ergebnisse dieses Verfahrens
steht noch aus. Der Berliner LStU ist lediglich von einigen Antragstellern
informiert worden, dass ihre Anträge nun positiv entschieden worden sind.
Die Forderungen der Verfolgtenverbände, der Konferenz der Landesbeauftragten u.a., eine vereinfachte Bearbeitungsmethode dadurch einzuführen, dass auch bei Verfolgten der Jahre 1945 - 1989 bei
einer bestimmten Verfolgungs-/ Haftzeit von der Tatsachenvermutung einer Schädigung ausgegangen wird - dies ist für NS-Opfer im Bundesentschä- digungsgesetz so geregelt -, wurde vom Gesetzgeber
bisher abgelehnt.
Auch andere Vorschläge, z.B. die Beweislastumkehr - in den Niederlanden und in den skandinavischen Staaten nach dem 2. Weltkrieg erfolgreich praktiziert -, blieben vom Gesetzgeber
unberücksichtigt.
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