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Anarchist Intro Ostberlin
1982 Mach
- Mit erste
Verhöre erste
Haft nach
erster Haft Dauerbewachung IM
Einsatz Maßnahmen zweite
Haft
Klageerweiterung STATUS
QUO
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Status Quo
Liebe Leserinnen und Leser,
aus vielfältigen Gründen verzögert sich die beabsichtige
kontinuierliche Veröffentlichung von Dokumenten aus meinem OV und OPK.
Ich bemühe mich daher in den nächsten Monaten vorrangig die Kopien
des MfS kommentiert zu veröffentlichen, die als beispielhafte Belege:
- das Zusammenwirken von SED und Gerichten, zur Durchsetzung
von
politischen Verurteilungen, deutlich machen
- Missbrauch von Gesetzen der DDR durch das MfS belegen
a) Fälle von unerlaubten Wohnungsdurchsuchungen
b) Entwendung von Postsendungen
c) Vorgaben des MfS und der Staatsanwaltschaft zur Verurteilung
c) schriftliche Abweisung von Rechtsmitteln des Angeklagten
- Nichtzulassung der Haftbeschwerde
- Verweigerung der Vorbereitung der
Verteidigung
- Vermögensentzug von Gegenständen des
Angeklagten
beweisen
- die Verweigerung eines Richters der Abt.I zur politischen
Verurteilung
dokumentieren
- die kriminelle Missachtung der StPO durch Staatsanwaltschaft und
einer
Richterin nachweisen.
Beabsichtigt ist die Veröffentlichung aller bis zum 10.12.1989 (über
einen Monat nach der Grenzöffnung) andauernden
Überwachungsmaßnahmen des MfS.
Mit der Vereinigung der DDR und Bundesrepublik endet das geheime
Treiben des MfS nicht. Auch dazu möchte ich später auszugsweise
persönliche Belege veröffentlichen. Ein Beispiel:
1992 begegnete mir in einer Magdeburger Polizeidienstelle zufällig
ein ehemaliger MfS Mitarbeiter, der in der U-Haft tätig war. Eine
Rückfrage bei mehreren Bediensteten erbrachte die Aussage, daß der
Betreffende "zu den Kollegen vom LKA" gehört und gerade
Dienstwechsel sei. Eine namentliche Identifizierung und Annahme einer
Anzeige wurde verweigert. Durch den Diensthabenden des Reviers wurde
ich mit Anzeige bedroht, wenn ich weiterhin Aufklärung fordern
würde. Konkret wurde jeder Versuch eine Anzeige (Inhalt: Klärung der
Identität einer Person, die im LKA tätig ist und eindeutig bezeugbar
Mitarbeiter des MfS der DDR war - Verdacht auf Spionage) aufgeben zu
wollen, vereitelt. Auch ein nachträglicher Schriftwechsel und
Rückfragen beim übergeordneten Ministerium blieben folgenlos.
Während sich das Dienstaufsicht führende Ministerium schriftlich gar
nicht äußern wollte, kam vom Leiter der Dienststelle, in der der
Vorgang passierte, folgende Stellungnahme:
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