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Anarchist Intro Ostberlin
1982 Mach
- Mit erste
Verhöre erste
Haft nach
erster Haft Dauerbewachung IM
Einsatz Maßnahmen
zweite Haft
Klageerweiterung STATUS
QUO
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Erweiterung der Anklage
Verfahrensverschärfung auf
§ 219
Dem "Untersuchungsorgan"
des MfS wurden durch die zuarbeitenden operativen Abteilungen auch
nach meiner Verhaftung weitere IM Berichte vorgelegt. Besonders durch
die "kooperativen Leistungen" der Spitzel gelang es eine
Anklageerweiterung zu legitimieren, da "Zeugenbeweise"
die Existenz einer Tonbandkassette bestätigen halfen, deren Inhalt
den "Interessen der DDR schaden könnte".
Unter schädigend verstand man die Gedächtnisprotokolle der von mir
geführten Behördengespräche, die ich zum Zwecke der Übersiedlung
in die Bundesrepublik vor dem zuständigen Amt führen musste und auf
Tonband festhielt. Im Falle meiner erneuten Inhaftierung sollten diese
Dokumente zu meinem Schutz
veröffentlicht werden.
Die DDR war stets darauf bedacht keine behördlichen Prozeduren
offenkundig werden zu lassen. So wurden generell keine Auskünfte zu
Ausreisemöglichkeiten gegeben. "Antragsteller auf
Übersiedlung" mussten sich dagegen auf eng zusammenwirkende
staatliche Maßnahmen einstellen. Das MfS koordinierte dabei alle
Maßnahmen der beteiligten Behörden.
In meinem Fall wurde dafür Sorge getragen, daß sämtliche
Vorladungen zu Gesprächen bei der "Abteilung Inneres"
bezüglich meines Ausreiseantrags mit dem MfS vorgeplant und das
weitere Vorgehen abgesprochen wurde. Die Gespräche wurden zudem
konspirativ auf Tonband mitgeschnitten. Ich erlaubte mir bei einer
Vorladung auf das quietschende Tonband unter dem Schreibtisch vor mir
hinzuweisen. Ab diesem Zeitpunkt protokollierte ich zu meiner
Sicherheit die Gespräche ebenfalls zu Hause auf Band.
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