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Aufarbeitung von MfS- Unrecht

 

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Ostberlin 1982

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zweite Stasi - Haft

Verhaftung in Handschellen

Knapp 11 Monate nach dem Ende meiner ersten Haftentlassung realisierte  die Stasi meine erneute Inhaftierung. Bereits Wochen zuvor wurden die konspirativ mitgeschnittenen Tonbänder der Abteilung Inneres nach Aussagen durchsucht, die ich vor dieser Behörde im Rahmen meiner Antragsstellung auf Übersiedlung in die BRD machte. Die übliche Praxis des MfS bestand (in Absprache mit diesem staatlichen "Organ") darin, den potentiellen "feindlich negativen Kräften" zwei Sachbearbeiter vorzusetzen.  Der Antragsteller wurde dann deutlich aufgefordert seine Kritik an der DDR zu äußern. Wer die abgeforderte Meinung nicht systemkonform abgab, erfüllte damit den Tatbestand der "öffentlichen Bekundung der Missachtung der Gesetze der DDR", da derartiges Verhalten vor mehr als zwei Personen laut § 214 strafbar war. Bei den zwei Sachbearbeitern handelte es sich zumeist um IM des MfS oder Offiziere im besonderen Einsatz. 

Obwohl ich durch die Erfahrungen in meiner ersten Haft bemüht war jede sinnlose Konfrontation mit der Stasi zu vermeiden, versuchte man nun in den Verhören Zitate meiner Gespräche bei der Abteilung Inneres für den Haftbefehl auszudeuten. Derartige Verhörprotokolle  unterzeichnete ich nicht. Dies galt für die gesamte 9 monatige Untersuchungshaft.


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Protokoll der Aussageverweigerung

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