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Maßnahmen
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Knapp
11 Monate nach dem Ende meiner ersten Haftentlassung realisierte
die Stasi meine erneute Inhaftierung. Bereits Wochen zuvor wurden die
konspirativ mitgeschnittenen Tonbänder der Abteilung Inneres nach
Aussagen durchsucht, die ich vor dieser Behörde im Rahmen meiner
Antragsstellung auf Übersiedlung in die BRD machte. Die übliche
Praxis des MfS bestand (in Absprache mit diesem staatlichen
"Organ") darin, den potentiellen "feindlich negativen
Kräften" zwei Sachbearbeiter vorzusetzen. Der
Antragsteller wurde dann deutlich aufgefordert seine Kritik an der DDR
zu äußern. Wer die abgeforderte Meinung nicht systemkonform abgab,
erfüllte damit den Tatbestand der "öffentlichen Bekundung der
Missachtung der Gesetze der DDR", da derartiges Verhalten vor
mehr als zwei Personen laut § 214 strafbar war. Bei den zwei
Sachbearbeitern handelte es sich zumeist um IM des MfS oder Offiziere
im besonderen Einsatz. |
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