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Zweiten
Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetzes
(2. AAÜG-Änderungsgesetz– 2. AAÜG-ÄndG - der Gesetzentwurf
regelt
u.a. auch die vom BVG und BSG entschiedenen Verbesserungen der
Leistungen
für ehemalige "staatsnahe" und MfS- Mitarbeiter)
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters:
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetzes (2. AAÜG-Änderungsgesetz - 2.
AAÜG-ÄndG) - Drucksache 14/5640 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss
für Arbeit und Sozialordnung (f) Innenausschuss Ausschuss für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Ausschuss für Angelegenheiten der
neuen Länder Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO Nach einer
interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe
Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so
beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe für die
Bundesregierung der Parlamentarischen Staatssekretärin im
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, der Kollegin Ulrike
Mascher, das Wort.
Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe
Kolleginnen! Der zur Beratung anstehende Regierungsentwurf eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetzes setzt die zwingenden Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes um. (Jürgen Koppelin [F.D.P.]: Wie heißt
das Gesetz?) - Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz,
abgekürzt AAÜG, Herr Koppelin.
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich hatte damit vorhin
ebenfalls Probleme.
Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung: Das Gericht hat mit seinen Urteilen vom
28. April 1999 den Gesetzgeber beauftragt, verfassungswidrige Teile
der Überleitung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR in
das bundesdeutsche Rentenrecht dem Grundgesetz entsprechend zu
ändern. Gleichzeitig hat das Gericht aber die Grundsatzentscheidung
des Gesetzgebers bestätigt, die Ansprüche und Anwartschaften aus
Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die Rentenversicherung zu
überführen und dabei die systematischen Grenzen, zum Beispiel die
Beitragsbemessungsgrenze, zu beachten.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und die
konkretisierende Rechtsprechung für eine verfassungskonforme Regelung
des Bundessozialgerichtes haben in einem ausgesprochen kontrovers und
heftig diskutierten Bereich des deutschen Einigungsprozesses die
notwendige Klärung bewirkt. Es ist zu hoffen, dass dies zum
Rechtsfrieden beiträgt. Bei der Umsetzung der Vorgaben der Gerichte
für eine verfassungskonforme Regelung der Überführung lässt sich
der Gesetzgeber von der befriedenden Funktion dieser Entscheidungen
leiten und setzt eins zu eins die zwingenden Vorgaben des Gerichts
verbindlich um.
Der Gesetzentwurf regelt Folgendes: Der Vertrauensschutz für die
rentennahen Jahrgänge wird auf den Zeitraum bis zum 30. Juni 1995
ausgedehnt. Die in verfassungskonformer Auslegung geforderte
Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages wird entsprechend
der Auslegung des Bundessozialgerichtes mit den Anpassungswerten der
alten Bundesländer durchgeführt. Die Zahlbetragsbegrenzung wird für
die "nicht systemnahen" Zusatzversorgungssysteme aufgehoben.
Im Übrigen bleibt die Zahlbetragsbegrenzung 2 010 DM für
Sonderversorgungs- und "systemnahe" Zusatzversorgungssysteme
bestehen. Die Zahlbetragsbegrenzung für das Versorgungssystem des
Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale
Sicherheit wird verfassungskonform entsprechend den Bestimmungen des
Volkskammergesetzes über die Aufhebung der Versorgungsordnung des
ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für
Nationale Sicherheit ausgestaltet.
Die Entgeltbegrenzung für sonstige staatsnah tätige Zusatz- und
Sonderversorgte, wie dies im Rentenüberleitungs- Ergänzungsgesetz
von 1993 vorgesehen war, wird nach Maßgabe des Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes aufgehoben. Die Entgeltbegrenzung für die
Bemessungsgrundlage zur Rentenberechnung für Angehörige des
Versorgungssystems des Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des
Amtes für Nationale Sicherheit wird von 70 Prozent auf 100 Prozent
des Durchschnittentgeltes angehoben. Entsprechend den Vorgaben des
Bundessozialgerichtes wird die Neuberechnung von Bestandsrenten zum
Zeitpunkt der Rentenüberleitung im Wege der Vergleichsberechnung
vorgenommen.
Das alles mag Ihnen höchst fachchinesisch erscheinen, hat aber für
die betroffenen Menschen ganz erhebliche Auswirkungen. Ich hoffe, dass
das zur befriedenden Wirkung der Urteile beiträgt. (Beifall bei der
SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestandteil des
Änderungsgesetzes sind darüber hinaus Regelungen zu den
Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn und bei der
Deutschen Post, die Entscheidungen des Bundessozialgerichtes vom 10.
November 1998 über die Anrechnung des Arbeitsverdienstes oberhalb von
600 Mark für Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn und
der Deutschen Post berücksichtigen. Dabei wird klargestellt, dass
auch für Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn und der
Deutschen Post bei der Rentenberechnung grundsätzlich nur der
erzielte Arbeitsverdienst, für den tatsächlich Beiträge gezahlt
worden sind, in die Ermittlung der Entgeltpunkte eingeht. Für
Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn oder bei der
Deutschen Post vom 1. März 1971 bis 31. Dezember 1973 soll bei der
Rentenberechnung generell das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt
auch ohne Beachtung der Beitragszahlung zur freiwilligen
Zusatzrentenversicherung der ehemaligen DDR, der FZR, berücksichtigt
werden.
Darüber hinaus - das wird die Reichsbahner und Postler besonders
freuen - soll für Versicherte, die am 31. Dezember 1973 bereits zehn
Jahre bei der Deutschen Reichsbahn oder bei der Deutschen Post
beschäftigt gewesen sind, im Zeitraum vom 1. Januar 1974 bis 30. Juni
1990 ein Arbeitsverdienst bis zu 1 250 Mark monatlich ebenfalls ohne
Beitragszahlung zur FZR berücksichtigungsfähig sein. Ich denke, die
Vertreter der Reichsbahner und der Postler haben mit einer
unermüdlichen Lobbyarbeit, aber auch mit Unterstützung von
Bundestagsabgeordneten der SPD und auch der anderen Fraktionen
(Claudia Nolte [CDU/CSU]: Das will ich auch meinen!) daran
mitgearbeitet. - Allerdings haben Sie die Chance, Veränderungen
vorzunehmen, leider nicht genutzt, als Sie an der Regierung waren.
(Claudia Nolte [CDU/CSU]: Wir haben es da schon angesprochen, Frau
Mascher!) Alle haben aber dazu beigetragen und ich denke, die
Reichsbahner und Postler können auf ihr Ergebnis stolz sein. (Beifall
bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Claudia Nolte
[CDU/CSU]: Sie waren lange Zeit dagegen!)
Für all diese Korrekturen werden vom Bund und von den neuen
Bundesländern erhebliche finanzielle Leistungen erbracht. Ich kann
nur noch einmal sagen: Ich hoffe sehr, dass die Umsetzung dieser
Urteile zu einer weiteren Befriedung der schwierigen Debatte über
diesen Teil der Rentenversicherung führt und dass damit insgesamt
gesehen wird, welch große sozialpolitische Leistung die Überführung
des Rentenversicherungssystems der DDR in das der Bundesrepublik zum
Nutzen der Rentnerinnen und Rentner war. Danke. (Beifall bei der SPD,
dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Für die Fraktion der
CDU/CSU spricht nun die Kollegin Claudia Nolte.
Claudia Nolte (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Diejenigen, die uns schon vor Jahren gesagt haben, dass uns
die Rentenüberleitung noch lange Kopfzerbrechen und Bauchschmerzen
bereiten wird, haben Recht behalten. Dass dies ein der jetzigen
Bundesregierung sehr unangenehmes Thema ist, sieht man allein daran,
dass das Gesetz erst jetzt eingebracht wurde, um unliebsame
Diskussionen vor den Landtagswahlen zu verhindern. (Peter Dreßen
[SPD]: Das haben wir von euch aufgezwungen bekommen! - Andrea Nahles
[SPD]: Das hätte Ihnen in Rheinland-Pfalz auch nichts genützt!) Sie
haben wenig Zeit, um die Verfassungsgerichtsurteile umzusetzen. Wir
haben eine sehr knappe Beratungszeit.
Dieses Gesetz ist nicht nur im Westen, sondern aufgrund des
Regelungsinhaltes auch im Osten problematisch zu vermitteln. Auch bei
uns fragen sich viele, warum ausgerechnet diejenigen - nämlich die
Mitarbeiter des MfS - jetzt mehr Rente erhalten sollen, obwohl viele
Menschen, die keine Chance hatten, anständige Rentenanwartschaften zu
erwirtschaften, gar nichts erhalten. (Peter Dreßen [SPD]: Jetzt
schimpfen Sie auf das Bundesverfassungsgericht!) Deshalb sage ich für
unsere Fraktion: Bei allen Detailfragen dieses Gesetzentwurfs ist ein
Punkt ganz entscheidend. Es ist für uns nicht akzeptabel, dass wir
uns ausschließlich um die Renten von MfS- Mitarbeitern kümmern, ohne
etwas für die zu tun, die Opfer dieses Systems gewesen sind. (Beifall
bei der CDU/CSU) Für uns ist ganz entscheidend und wichtig, dass wir
uns um diese Personengruppe kümmern.
Deshalb haben wir schon im Juni des letzten Jahres das Dritte
SED-Unrechtsbereinigungsgesetz eingebracht. (Peter Dreßen [SPD]: Wir
haben schon damals gesagt, dass das verfassungswidrig ist, was ihr
macht! Denken Sie an das, was Herr Dreßler gesagt hat!) Wir wären
sehr dankbar, wenn Sie uns in diesem Punkt folgen würden. Erst wenn
wir an dieser Stelle befriedigende Lösungen haben, können wir davon
sprechen, dass wir zum Rechtsfrieden in der Rentenüberführung
beitragen konnten. (Beifall bei der CDU/CSU - Peter Dreßen [SPD]:
Haben Sie das Gesetz gemacht oder wir?) So schmerzhaft manches in den
Urteilen auch war, sind sie doch für uns bindend. Deshalb sind wir
umso überraschter, dass die Bundesregierung in den Punkten, wo
tatsächlich Handlungsbedarf besteht, hinter den Urteilen
zurückbleibt und nicht die Chance nutzt, Ungerechtigkeiten abzubauen.
(Peter Dreßen [SPD]: Die Sie geschaffen haben! Strafrecht habt ihr
ins Rentenrecht eingeführt! - Gegenruf des Abg. Manfred Grund [CDU/
CSU]: Das haben wir gemeinsam gemacht!) Ich denke hier insbesondere an
die Regelung für Hochschullehrer und Professoren. Frau Mascher, ich
weiß nicht, woher Sie die Hoffnung auf Rechtsfrieden nehmen. Denn die
Briefe, die ich bekomme, bekommen auch Sie. Die Problempunkte sind
also allen hier im Hause sehr wohl bekannt. Lassen Sie mich einige
davon ansprechen.
Das Bundesverfassungsgericht sagt eindeutig: Die Dynamisierung hat ab
dem 1. Januar 1992 zu erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht demgegenüber
eine Dynamisierung ab dem 1. Juli 1992 vor, was dazu führt, dass den
betroffenen Hochschullehrern eine Steigerung um 6,84 Prozent nicht
zuerkannt wird, die alle anderen Rentner bekommen haben, um die
zusätzliche Belastung durch die Krankenversicherungsbeiträge, die es
damals gegeben hat, auszugleichen. (Zuruf von der SPD: Das habt ihr
doch gemacht!) - Nein. - Es geht um die Frage, ob Sie bereit sind, in
den Entwurf entsprechende Regelungen aufzunehmen. Noch gravierender
ist - das steht in einem offenen Widerspruch zum
Bundesverfassungsgerichtsurteil -, dass die Bestandsrenten für
zusatzversorgte ehemalige Wissenschaftler der DDR nicht gemäß der
Rentenanpassung Ost, sondern der Rentenanpassung West errechnet
werden. Wir wissen alle, wie die Lohnanpassungen ausgesehen haben und
dass sich daraus für die neuen Bundesländer logischerweise ganz
andere Rentenanpassungen ergeben haben. Deshalb frage ich mich, warum
ausgerechnet diese Personengruppe jetzt außen vor gelassen wird.
(Erika Lotz [SPD]: Warum haben Sie diese Rede nicht vor drei Jahren
gehalten?)
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Erläuterung zum Leiturteil
sinngemäß ganz klar gesagt: Der an die berufliche Stellung
anknüpfende Lebensstandard und damit auch der Abstand zwischen
zusatzversorgten und normal versorgten Rentnern soll aufrechterhalten
werden. Ich finde es unerklärlich, warum das Bundessozialgericht hier
hinter dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückgeblieben ist
und eine andere Lösung vorgeschlagen hat, nämlich Rentenanpassung
nach Weststandard, obwohl dieses Urteil nach dem BVG-Urteil gefällt
wurde und Verfassungsgerichtsurteile eigentlich auch für das BSG
bindend sind. Für mich besteht da erheblicher Erklärungsbedarf. Ich
hoffe, wir bekommen in den Beratungen darauf eine Antwort. Genauso
frage ich die Bundesregierung, warum sie sich hier im Bewusstsein
dessen auf das BSG-Urteil und nicht auf das
Bundesverfassungsgerichtsurteil stützt. Auch da hoffe ich, dass wir
bei den Beratungen eine entsprechende Erklärung bekommen; denn die
Einbußen, die daraus entstehen, sind - das kann sich jeder schnell
ausrechnen - erheblich. Eine ebenfalls unkorrekte Umsetzung des
Urteils erfolgt bei der Vergleichsabrechnung nach dem
20-Jahres-Zeitraum vor Eintritt des Versicherungsfalls. Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass all die berücksichtigungsfähigen
Arbeitsentgelte, die vor dem 1. März 1971 erworben wurden, auf 600 DM
zu begrenzen sind. Auch das schafft wieder Ungleichheiten in ein und
derselben Gruppe; denn je älter jemand ist, umso mehr Jahre fallen in
diesen Zeitraum und umso schlechter steht er gegenüber seinen
jüngeren Kollegen da. So weit zu den Punkten, bei denen der
Gesetzentwurf deutlich hinter dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zurückbleibt.
Es gibt aber durchaus auch Handlungsbedarf, der nicht mit Urteilen
abgedeckt ist, den man hier jedoch sehr wohl aufgreifen könnte, (Dr.
Ilja Seifert [PDS]: Das wäre sehr wichtig!) der aber nicht
aufgegriffen wird. Da möchte ich in besonderer Weise auf die
Zugangsrentner eingehen. Wir alle haben gehofft, dass die
Lohnangleichungen ein anderes Tempo haben würden. Wir haben zunächst
eine Übergangsregelung bis Mitte 1995 geschaffen, sehen heute aber
alle, dass das längst nicht ausreicht. Die Zugangsrentner haben in
keiner Weise irgendeine Zahlbetragsgarantie und werden eine erheblich
schlechtere Rente bekommen als ihre Berufskollegen, auch innerhalb des
Ostens, einmal ganz abgesehen von einem Vergleich zum Westen. Deshalb
bin ich sehr dafür, dass die Bereitschaft aufgebracht wird, zu
prüfen, inwieweit man hier eine Verlängerung der Übergangsregelung
schaffen könnte. Frau Mascher hat die Fragen im Zusammenhang mit den
Reichsbahnern und den Postlern angesprochen. Hier begrüße ich
ausdrücklich die gefundene Regelung. Im Rahmen der gesetzlichen
Rentenversicherung ist hier Rechtsfrieden hergestellt worden und es
ist gemacht worden, was gemacht werden musste. Nun wissen wir, dass
andere Berufsgruppen ebenfalls einen 1,5fachen Steigerungssatz hatten,
wenn auch aus anderen Gründen. Ich denke hier an das mittlere
medizinische Fachpersonal, das einen anerkannten Beruf, aber relativ
geringe Löhne hatte und den Steigerungssatz deshalb als Ausgleich
zugebilligt bekommen hat. Auch hier die Frage, wie man eigentlich
vermitteln will, dass dieser Steigerungssatz bei Ihnen keine
Berücksichtigung findet, und die Bitte um Prüfung dieses Punktes.
Auch bei den Reichsbahnern muss noch etwas hinzugefügt werden. Wir
wissen alle, dass den Reichsbahnern - analog zum Versorgungssystem der
Deutschen Bundesbahn - eine betriebliche Altersversorgung zugestanden
hat. (Renate Rennebach [SPD]: Und wer hat das abgelehnt?) - Ich sage
ja: Das war ein Betrachtungsfehler von uns. - Komischerweise ist bei
der Zusammenführung beider, Reichsbahn und Bundesbahn, das
Versorgungssystem der Reichsbahner im Gegensatz zu dem der
Bundesbahner aufgelöst worden. Allerdings haben die Menschen dort
Anwartschaften erworben. Es gibt eigentlich keinen Grund, sie ihnen
vorzuenthalten. Das ist allerdings ein Punkt, der nicht im Rahmen der
gesetzlichen Rentenversicherung geklärt werden kann, sondern er muss
außerhalb der Rentenversicherung vom für das Eisenbahnervermögen
zuständigen Rechtsnachfolger geklärt werden. Das Finanzministerium
und das Verkehrsministerium sind hier angesprochen, diese betriebliche
Versorgung zu regeln.
Ich möchte deshalb für uns festhalten, dass wir dem Gesetzentwurf,
wie er jetzt vorliegt, nicht zustimmen können. Ich bin gespannt auf
die Beratungen, die wir anschließend haben werden. Danke. (Beifall
bei der CDU/CSU - Peter Dreßen [SPD]: Diese Rede war ein Witz! Ein
Treppenwitz!)
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Die Kollegin Katrin
Göring-Eckardt, Bündnis 90/Die Grünen, gibt ihre Rede zu
Protokoll.1) Deswegen erteile ich jetzt der Kollegin Dr. Irmgard
Schwaetzer für die F.D.P.-Fraktion das Wort.
Dr. Irmgard Schwaetzer (F.D.P.): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung
für ein Zweites Änderungsgesetz zum AAÜG wird nicht die befriedende
Wirkung haben, die die Staatssekretärin hier als Wunsch in den Raum
gestellt hat. (Beifall bei der F.D.P.) Das ist nicht zu erwarten;
möglicherweise geht es auch gar nicht. Wir müssen uns immer vor
Augen halten, dass die Überführung des sehr komplizierten
DDR-Rentenrechts mit seinen ungeheuer vielen und komplizierten
Zusatzversorgungen und seinen differenzierten Anspruchsvoraussetzungen
in unser westdeutsches Rentenrecht einer Sisyphusarbeit gleichkommt.
(Renate Rennebach [SPD]: Wir waren dabei!) - Die damalige Opposition
war dabei.
Aber es war allen auch schon damals klar, dass die seinerzeit
beschlossenen Regelungen zum Verfassungsgericht gehen würden - das
ist dann auch passiert -, und es war damals abzusehen, dass eine ganze
Reihe der Regelungen, die zwar den Gefühlen der Menschen entsprachen,
vor allem der Menschen, die sich mit dem alten DDR-System nicht
solidarisiert hatten, möglicherweise verfassungsrechtlich keinen
Bestand haben würden. Dies hat uns das Bundesverfassungsgericht in
der Tat bescheinigt: Bei den berücksichtigungsfähigen
Arbeitsentgelten müssen Begrenzungen aufgehoben und angehoben werden,
auch müssen Zahlbetragsbegrenzungen aufgehoben und angehoben werden.
Zu Ihrem Zwischenruf, Frau Kollegin: Wir bekennen uns ausdrücklich
dazu. Natürlich ist das damals gemeinsam verabschiedet worden.
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Etwas anderes wäre undenkbar gewesen!) -
Etwas anderes wäre damals undenkbar gewesen. Gleichwohl geht es jetzt
darum, dass wir uns darauf einigen - möglicherweise werden wir uns
auch nicht darauf einigen; Sie sind in der Regierung und mussten eine
Vorlage machen -, (Peter Dreßen [SPD]: Das haben wir auch!) die Dinge
zu ändern, die wir damals in einer Weise geregelt haben, die das
Rechtsempfinden derer, die zu den Opfern gehört haben,
berücksichtigte, aber der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht
standgehalten hat.
Wir erkennen an, dass sich die Bundesregierung sehr eng an das
gehalten hat, was das Verfassungsgericht vorgegeben hat. Es gibt eine
Reihe von Punkten, bei denen man sehr wohl darüber debattieren muss,
ob die Bundesregierung weit genug gegangen ist. Das betrifft vor allen
Dingen die Versorgung der Professoren. Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist dringend erforderlich, ganz speziell zu diesem Tatbestand eine
Anhörung im Ausschuss durchzuführen, (Andrea Nahles [SPD]: Ach du
lieber Gott!) damit wir angesichts dieser komplizierten Materie die
Position der Betroffenen in Erfahrung bringen können. (Andrea Nahles
[SPD]: Haben Sie zu viel Freizeit, Frau Schwaetzer? - Konrad Gilges
[SPD]: Das ist reiner Wahlkampf!) Ich kann mir gut vorstellen, dass
Ihnen das nicht gefällt; (Beifall bei der F.D.P.) denn Sie wissen
heute schon, dass Sie mit Ihrer Mehrheit letztlich die Verantwortung
für eine Regelung übernehmen müssen, die die Betroffenen natürlich
nicht zufrieden stellt. (Peter Dreßen [SPD]: Die aber besser als Ihre
ist!) Dass Sie lieber mit etwas anderem in Sachsen-Anhalt Wahlkampf
machen würden, ist auch völlig klar.
Deswegen biete ich als Oppositionspolitikerin an, dass wir uns im
Rahmen einer Anhörung noch einmal ausführlich darüber unterhalten,
(Andrea Nahles [SPD]: Das ist kein Angebot, das ist eine Drohung!) wie
die einzelnen Vorgaben des Verfassungsgerichtes umgesetzt werden. Wir
sind gesprächsbereit; (Lachen bei der SPD) aber die Verantwortung
müssen letztendlich Sie selber tragen. (Beifall bei der F.D.P. sowie
bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, die Kosten der
Neuregelung sind mit circa 1 Milliarde DM, aufgeteilt zwischen den
neuen Ländern und dem Bund, so ausgefallen, dass man durchaus
überlegen könnte, ob an der einen oder anderen Stelle Verbesserungen
möglich, wenn nicht gar notwendig sind. Wir - ich sage das noch
einmal - sind auf jeden Fall zu Gesprächen bereit. Dieser
Gesetzentwurf kommt spät genug, denn das Verfassungsgericht hat uns
den 30. Juni 2001 als Termin, zu dem diese Vorgaben des
Verfassungsgerichtes umgesetzt sein müssen, gesetzt.
Wir sind bereit, dieses Gesetz nicht im Schweinsgalopp, aber
konstruktiv zu begleiten, damit wir dann möglicherweise doch zu einer
Regelung kommen, der - sicherlich mit Ausnahme der PDS - alle
Fraktionen, die das eigentliche Überleitungsrecht getragen haben,
zustimmen können. Danke schön. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters:
Für die Fraktion der PDS spricht die Kollegin Monika Balt. Monika
Balt (PDS): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte
erweckt den Eindruck, als ver- teile die Regierung Almosen, die sie
sich vom Munde abgespart habe. (Renate Jäger [SPD]: Das hat sie
auch!) - Nein! - Unter Verletzung des Einigungsvertrages und des
Grundgesetzes wurde das Rentenrecht missbraucht, um Hunderttausenden
DDR-Bürgern aus politischen Motiven willkürlich die Renten zu
kürzen. Warnende Stimmen, die es bereits 1991 zur Genüge gab, (Dr.
Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Das fiel auch schwer, den Tätern
ordentliche Renten zu zahlen!) wurden nicht erhört. Viele Menschen
sind seit elf Jahren um einen Teil ihrer Ansprüche betrogen.
Auch das uns jetzt vorliegende AAÜG-Änderungsgesetz ist wahrlich
kein Ruhmesblatt für den Deutschen Bundestag. Urteile des
Bundesverfassungsgerichts brachten das Konzept des bisherigen AAÜG
zum Scheitern und bescheinigten dem Gesetzgeber verfassungswidriges
Handeln. Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf kann
von den Abgeordneten der PDS nicht akzeptiert werden, (Beifall bei
Abgeordneten der PDS) weil er wegen unzulässiger pauschaler
Rentenkürzung noch immer im Widerspruch zu Art. 3 des Grundgesetzes
steht. (Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Quatsch!) Außerdem verlangen
wir Änderungen bei der Dynamisierung der besitzgeschützten
Freibeträge. Das sind für uns die Hauptpunkte, die die Interessen
der Betroffenen widerspiegeln. (Beifall bei der PDS) Dazu gehört
übrigens auch das Rentenstrafrecht, das vom Bundesverfassungsgericht
mit klaren und entschiedenen Worten verworfen worden ist.
Im Klartext heißt das: Staatsnähe bedeutet nicht automatisch, dass
überhöhte Arbeitsentgelte gezahlt wurden. Diese und andere gleich
lautende Aussagen gelten in vollem Umfang auch für die noch heute
bestehende willkürliche Rentenkürzung bei Personen, die in der DDR
als Abteilungsleiter in Ministerien gearbeitet oder in der Armee oder
der Polizei als höhere Offiziere gedient haben. Ich frage die
Kolleginnen Ulrike Mascher und Andrea Fischer, warum sie 1995 so
entschieden gegen das Rentenstrafrecht und alle Entgeltbegrenzungen
unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze aufgetreten sind und heute,
nachdem sie nicht mehr einer Oppositions-, sondern einer
Regierungspartei angehören, die verfassungswidrige Praxis der
Regierung unter Helmut Kohl fortsetzen wollen. (Beifall bei der PDS -
Peter Dreßen [SPD]: Das ist aber nicht ganz richtig!) Auch die seit
1997 neu geregelte Rentenkürzung für Abteilungsleiter und höhere
Offiziere ist nicht nur deshalb verfassungswidrig, weil es nachweisbar
laut Gutachten im Staatsapparat der DDR keine überhöhten Gehälter
gegeben hat, (Günter Nooke [CDU/CSU]: Was?) sondern auch deshalb,
weil diese Regelung pauschal und unterschiedslos für
Abteilungsleiter, (Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Die haben für
Gotteslohn gearbeitet!) für hoch qualifizierte Spezialisten und
Wissenschaftler, für Mediziner, die als Kreisärzte oder
Kreistierärzte in staatlichen Einrichtungen gearbeitet haben,
gilt.
Alle werden in einen Topf geworfen und ihre Rente wird pauschal auf
die Durchschnittsrente gekürzt. Die PDS hält es für erforderlich,
§ 6 Abs. 2 und 3 im AAÜG ersatzlos zu streichen und § 7 AAÜG in
der von ISOR vorgeschlagenen Weise zu korrigieren. Gerade weil es in
der deutschen Geschichte unrühmliche Beispiele dafür gegeben hat,
dass das Sozialrecht als Strafrecht missbraucht wurde, appelliere ich
an Rot und Grün, mit dieser Praxis im AAÜG nun wirklich Schluss zu
machen. (Beifall bei der PDS) Kehren wir zurück zu einer
Rentengesetzgebung, die politisch wertneutral ist und nur tatsächlich
gezahlte Entgelte und Beiträge bewertet. Danke. (Beifall bei der PDS
- Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Wenn das so wäre, bekämen die
Stasi- Offiziere eigentlich gar nichts, denn die haben gar nichts
gezahlt!)
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Für die Fraktion der
SPD spricht die Kollegin Renate Jäger.
Renate Jäger (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Als wir 1991 im Bundestag damit befasst waren, das
ostdeutsche Rentensystem in das westdeutsche zu überführen, hatten
wir es mit grundsätzlich unterschiedlichen Systemen zu tun. In der
DDR gab es neben der Sozialversicherung und der freiwilligen
Zusatzversorgung eine große Anzahl an Zusatz- und
Sonderversorgungssystemen, die bestimmten Personengruppen vorbehalten
waren und deren Leistungsniveau deutlich über dem der
Rentenversicherung lag. Bereits die letzte frei gewählte Volkskammer
hatte ein Zusatzversorgungssystem beschlossen und die Höchstbeträge
für die Renten aus den staatsnahen Zusatzversorgungssystemen wie dem
des Staatsapparates und der Parteien auf 2 010 DM und die aus dem
System der Staatssicherheit auf 990 DM begrenzt.
Auch für die Sonderversorgungssysteme - das betraf Nationale
Volksarmee, Polizei und Zoll - erfolgte eine Begrenzung der Renten auf
2 010 DM. Es war ausdrücklicher Wille der letzten frei gewählten
Volkskammer, dass Personen, die einen besonderen Beitrag zur
Aufrechterhaltung oder zur Stärkung des politischen Systems der DDR
geleistet hatten und von diesem Staat besonders begünstigt waren,
nicht auch noch überdurchschnittlich hohe Renten erzielen sollten.
Mit dem Rentenüberleitungsgesetz 1991 wurden die in den
Zusatzversorgungssystemen erworbenen Anwartschaften in die gesetzliche
Rentenversicherung der Bundesrepublik überführt. Diese damals
getroffene Systementscheidung ist vom Bundesverfassungsgericht
grundsätzlich akzeptiert worden.
Ebenso hatte vorher das Bundessozialgericht bereits mehrfach diese
Systementscheidung für verfassungsmäßig erklärt. Der Bundestag
konnte Regelungen im Prinzip nur im Rahmen der gesetzlichen
Rentenversicherung treffen. Der Bundestag hatte nicht das Recht, zum
Zwecke der Überführung in berufsständische Versorgungswerke
einzugreifen. Er hatte auch nicht das Recht, zum Zwecke der
Überführung in die Beamtenversorgung der Länder einzugreifen. Wenn
nun einige betroffene Berufsgruppen heute noch fordern, dass ihr in
der DDR zurückgelegtes Erwerbsleben nach der Wiedervereinigung so zu
stellen ist, als ob es in den alten Bundesländern zurückgelegt
worden wäre, ist das zwar aus ihrer Sicht verständlich, doch hätte
dies eine enorme finanzielle Belastung bedeutet, die natürlich
zulasten der Versicherten in den alten und den neuen Bundesländern
gegangen wäre - mit allen negativen Folgen. (Beifall bei der SPD und
dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Auch bei den Renten derjenigen, die vor 1990 in den Westteil der
Bundesrepublik übergesiedelt sind, werden in der Rentenversicherung
nur Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Problematisch waren damals im Rentenüberleitungsgesetz die
Ausnahmeentscheidungen zu den Sonderversorgten im Staatsapparat, in
den Parteien, in der Nationalen Volksarmee, der Volkspolizei und der
Staatssicherheit. Bei deren Rentenberechnung wurde das zu
berücksichtigende Einkommen auf das Durchschnittsentgelt begrenzt,
bei hauptamtlichen Mitarbeitern der Staatssicherheit sogar auf das
0,7-fache des Durchschnittsentgelts, also noch einmal von der
Bundesregierung alten Schlages unter die von der Volkskammer
beschlossene Höhe heruntergefahren. In den Novellierungen von 1993
und 1996 wurden die Begrenzungsregelungen modifiziert und die
Einkommensbegrenzungen für einen großen Teil der Betroffenen ganz
aufgehoben. Trotzdem blieb es bei etlichen nicht verfassungsgemäßen
Regelungen in diesem Bereich der Kürzungen, die nunmehr von der von
SPD und Grünen geführten Regierung in Ordnung zu bringen sind. Zu
den einzelnen Maßnahmen hat Frau Mascher hinreichende Ausführungen
gemacht.
Auf eine Sache möchte ich aber noch besonders hinweisen: Klar als
genereller Fehler der alten, konservativen Regierung erkennbar war
damals das "Herummodeln" an den garantierten Zahlbeträgen,
die die frei gewählte Volkskammer festgelegt hatte. (Beifall bei der
SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Damit wurden grobe Eingriffe in
den Bestandsschutz vorgenommen. Zu diesem Fehlerpaket gehörte auch
die Abschmelzung der garantieren Zahlbeträge im Rahmen der
Dynamisierung. Dies hätte wahrlich schon 1996 geregelt werden
können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die vom
Bundesverfassungsgericht geforderte Anhebung der Entgelte für
ehemalige Mitarbeiter der Staatssicherheit von 70 auf 100 Prozent des
Durchschnittsverdienstes hat verständlicherweise die Opferverbände
auf den Plan gerufen.
Um die Relationen zwischen den Entschädigungen der Opfer und den
Renten ihrer Verursacher einigermaßen zu wahren, hat die
Bundesregierung bereits die Kapitalentschädigung für die Opfer auf
600 DM erhöht. Das ist Ihnen hoffentlich nicht entgangen, Frau Nolte.
(Claudia Nolte [CDU/CSU]: Das haben wir doch selber gemacht!)
Außerdem hat sie den Fonds der Stiftung für ehemalige politische
Häftlinge um 5 Millionen DM aufgestockt. (Beifall bei der SPD und dem
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Rahmen der Beratungen zum vorliegenden
Gesetzentwurf hat der Bundesrat einen Zuschlag an Entgeltpunkten für
Verfolgungszeiten vorgeschlagen, den zu prüfen, die Bundesregierung
ebenfalls zugesagt hat. Hinsichtlich der Renten bei der Deutschen
Reichsbahn und der Post haben wir deutliche Leistungsverbesserungen
erreicht. Auch die Vertreter der Gewerkschaften von Eisenbahn und Post
haben sich zu diesen Vorschlägen positiv geäußert.
Obwohl es - Herr Grund, hören Sie gut zu - diese gleichen
Argumentationen ja auch in den Gesprächen zu Regierungszeiten der
Koalition von CDU/CSU und F.D.P. gegeben hat - wir haben ja auch an
den Gesprächen mit den Gewerkschaften teilgenommen -, hat Ihre
Regierung keine Regelung zustande gebracht. (Beifall bei der SPD und
dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ganz speziell möchte ich Ihnen, liebe
Kolleginnen und Kollegen von der rechten Seite des Hauses, sagen: Wenn
Sie uns schon die politische Verantwortung für die jetzt notwendigen
Korrekturen und Nachzahlungsverpflichtungen hinterlassen haben, dann
erwarte ich von Ihnen, dass Sie konstruktiv an den Beratungen
teilnehmen, (Günter Nooke [CDU/CSU]: Sie haben doch die Bedingungen
definiert! Da können Sie den Bundeskanzler fragen!) dass Sie keine
neuen ideologischen Gräben aufreißen und dass Sie auch mit den
finanziellen Belastungen für Bund und Länder verantwortungsvoll
umgehen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN - Zuruf von der F.D.P.: Das ist Arroganz und Frechheit!)
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
14/5640 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse
vorgeschlagen. - Das Haus ist damit einverstanden. Dann ist so
beschlossen.
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