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Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes 

(2. AAÜG-Änderungsgesetz– 2. AAÜG-ÄndG - der Gesetzentwurf regelt 
u.a. auch die vom BVG und BSG entschiedenen Verbesserungen der Leistungen
für ehemalige "staatsnahe" und MfS- Mitarbeiter)




Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (2. AAÜG-Änderungsgesetz - 2. AAÜG-ÄndG) - Drucksache 14/5640 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (f) Innenausschuss Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe für die Bundesregierung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, der Kollegin Ulrike Mascher, das Wort. 

Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: 
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Der zur Beratung anstehende Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes setzt die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um. (Jürgen Koppelin [F.D.P.]: Wie heißt das Gesetz?) - Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz, abgekürzt AAÜG, Herr Koppelin. 
Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich hatte damit vorhin ebenfalls Probleme. 
Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Das Gericht hat mit seinen Urteilen vom 28. April 1999 den Gesetzgeber beauftragt, verfassungswidrige Teile der Überleitung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR in das bundesdeutsche Rentenrecht dem Grundgesetz entsprechend zu ändern. Gleichzeitig hat das Gericht aber die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers bestätigt, die Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die Rentenversicherung zu überführen und dabei die systematischen Grenzen, zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenze, zu beachten. 

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und die konkretisierende Rechtsprechung für eine verfassungskonforme Regelung des Bundessozialgerichtes haben in einem ausgesprochen kontrovers und heftig diskutierten Bereich des deutschen Einigungsprozesses die notwendige Klärung bewirkt. Es ist zu hoffen, dass dies zum Rechtsfrieden beiträgt. Bei der Umsetzung der Vorgaben der Gerichte für eine verfassungskonforme Regelung der Überführung lässt sich der Gesetzgeber von der befriedenden Funktion dieser Entscheidungen leiten und setzt eins zu eins die zwingenden Vorgaben des Gerichts verbindlich um. 

Der Gesetzentwurf regelt Folgendes: Der Vertrauensschutz für die rentennahen Jahrgänge wird auf den Zeitraum bis zum 30. Juni 1995 ausgedehnt. Die in verfassungskonformer Auslegung geforderte Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages wird entsprechend der Auslegung des Bundessozialgerichtes mit den Anpassungswerten der alten Bundesländer durchgeführt. Die Zahlbetragsbegrenzung wird für die "nicht systemnahen" Zusatzversorgungssysteme aufgehoben. Im Übrigen bleibt die Zahlbetragsbegrenzung 2 010 DM für Sonderversorgungs- und "systemnahe" Zusatzversorgungssysteme bestehen. Die Zahlbetragsbegrenzung für das Versorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit wird verfassungskonform entsprechend den Bestimmungen des Volkskammergesetzes über die Aufhebung der Versorgungsordnung des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit ausgestaltet. 

Die Entgeltbegrenzung für sonstige staatsnah tätige Zusatz- und Sonderversorgte, wie dies im Rentenüberleitungs- Ergänzungsgesetz von 1993 vorgesehen war, wird nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aufgehoben. Die Entgeltbegrenzung für die Bemessungsgrundlage zur Rentenberechnung für Angehörige des Versorgungssystems des Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit wird von 70 Prozent auf 100 Prozent des Durchschnittentgeltes angehoben. Entsprechend den Vorgaben des Bundessozialgerichtes wird die Neuberechnung von Bestandsrenten zum Zeitpunkt der Rentenüberleitung im Wege der Vergleichsberechnung vorgenommen. 

Das alles mag Ihnen höchst fachchinesisch erscheinen, hat aber für die betroffenen Menschen ganz erhebliche Auswirkungen. Ich hoffe, dass das zur befriedenden Wirkung der Urteile beiträgt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestandteil des Änderungsgesetzes sind darüber hinaus Regelungen zu den Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn und bei der Deutschen Post, die Entscheidungen des Bundessozialgerichtes vom 10. November 1998 über die Anrechnung des Arbeitsverdienstes oberhalb von 600 Mark für Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post berücksichtigen. Dabei wird klargestellt, dass auch für Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post bei der Rentenberechnung grundsätzlich nur der erzielte Arbeitsverdienst, für den tatsächlich Beiträge gezahlt worden sind, in die Ermittlung der Entgeltpunkte eingeht. Für Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn oder bei der Deutschen Post vom 1. März 1971 bis 31. Dezember 1973 soll bei der Rentenberechnung generell das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt auch ohne Beachtung der Beitragszahlung zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung der ehemaligen DDR, der FZR, berücksichtigt werden. 

Darüber hinaus - das wird die Reichsbahner und Postler besonders freuen - soll für Versicherte, die am 31. Dezember 1973 bereits zehn Jahre bei der Deutschen Reichsbahn oder bei der Deutschen Post beschäftigt gewesen sind, im Zeitraum vom 1. Januar 1974 bis 30. Juni 1990 ein Arbeitsverdienst bis zu 1 250 Mark monatlich ebenfalls ohne Beitragszahlung zur FZR berücksichtigungsfähig sein. Ich denke, die Vertreter der Reichsbahner und der Postler haben mit einer unermüdlichen Lobbyarbeit, aber auch mit Unterstützung von Bundestagsabgeordneten der SPD und auch der anderen Fraktionen (Claudia Nolte [CDU/CSU]: Das will ich auch meinen!) daran mitgearbeitet. - Allerdings haben Sie die Chance, Veränderungen vorzunehmen, leider nicht genutzt, als Sie an der Regierung waren. (Claudia Nolte [CDU/CSU]: Wir haben es da schon angesprochen, Frau Mascher!) Alle haben aber dazu beigetragen und ich denke, die Reichsbahner und Postler können auf ihr Ergebnis stolz sein. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Claudia Nolte [CDU/CSU]: Sie waren lange Zeit dagegen!) 

Für all diese Korrekturen werden vom Bund und von den neuen Bundesländern erhebliche finanzielle Leistungen erbracht. Ich kann nur noch einmal sagen: Ich hoffe sehr, dass die Umsetzung dieser Urteile zu einer weiteren Befriedung der schwierigen Debatte über diesen Teil der Rentenversicherung führt und dass damit insgesamt gesehen wird, welch große sozialpolitische Leistung die Überführung des Rentenversicherungssystems der DDR in das der Bundesrepublik zum Nutzen der Rentnerinnen und Rentner war. Danke. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Für die Fraktion der CDU/CSU spricht nun die Kollegin Claudia Nolte. 
Claudia Nolte (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diejenigen, die uns schon vor Jahren gesagt haben, dass uns die Rentenüberleitung noch lange Kopfzerbrechen und Bauchschmerzen bereiten wird, haben Recht behalten. Dass dies ein der jetzigen Bundesregierung sehr unangenehmes Thema ist, sieht man allein daran, dass das Gesetz erst jetzt eingebracht wurde, um unliebsame Diskussionen vor den Landtagswahlen zu verhindern. (Peter Dreßen [SPD]: Das haben wir von euch aufgezwungen bekommen! - Andrea Nahles [SPD]: Das hätte Ihnen in Rheinland-Pfalz auch nichts genützt!) Sie haben wenig Zeit, um die Verfassungsgerichtsurteile umzusetzen. Wir haben eine sehr knappe Beratungszeit. 

Dieses Gesetz ist nicht nur im Westen, sondern aufgrund des Regelungsinhaltes auch im Osten problematisch zu vermitteln. Auch bei uns fragen sich viele, warum ausgerechnet diejenigen - nämlich die Mitarbeiter des MfS - jetzt mehr Rente erhalten sollen, obwohl viele Menschen, die keine Chance hatten, anständige Rentenanwartschaften zu erwirtschaften, gar nichts erhalten. (Peter Dreßen [SPD]: Jetzt schimpfen Sie auf das Bundesverfassungsgericht!) Deshalb sage ich für unsere Fraktion: Bei allen Detailfragen dieses Gesetzentwurfs ist ein Punkt ganz entscheidend. Es ist für uns nicht akzeptabel, dass wir uns ausschließlich um die Renten von MfS- Mitarbeitern kümmern, ohne etwas für die zu tun, die Opfer dieses Systems gewesen sind. (Beifall bei der CDU/CSU) Für uns ist ganz entscheidend und wichtig, dass wir uns um diese Personengruppe kümmern. 

Deshalb haben wir schon im Juni des letzten Jahres das Dritte SED-Unrechtsbereinigungsgesetz eingebracht. (Peter Dreßen [SPD]: Wir haben schon damals gesagt, dass das verfassungswidrig ist, was ihr macht! Denken Sie an das, was Herr Dreßler gesagt hat!) Wir wären sehr dankbar, wenn Sie uns in diesem Punkt folgen würden. Erst wenn wir an dieser Stelle befriedigende Lösungen haben, können wir davon sprechen, dass wir zum Rechtsfrieden in der Rentenüberführung beitragen konnten. (Beifall bei der CDU/CSU - Peter Dreßen [SPD]: Haben Sie das Gesetz gemacht oder wir?) So schmerzhaft manches in den Urteilen auch war, sind sie doch für uns bindend. Deshalb sind wir umso überraschter, dass die Bundesregierung in den Punkten, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht, hinter den Urteilen zurückbleibt und nicht die Chance nutzt, Ungerechtigkeiten abzubauen. (Peter Dreßen [SPD]: Die Sie geschaffen haben! Strafrecht habt ihr ins Rentenrecht eingeführt! - Gegenruf des Abg. Manfred Grund [CDU/ CSU]: Das haben wir gemeinsam gemacht!) Ich denke hier insbesondere an die Regelung für Hochschullehrer und Professoren. Frau Mascher, ich weiß nicht, woher Sie die Hoffnung auf Rechtsfrieden nehmen. Denn die Briefe, die ich bekomme, bekommen auch Sie. Die Problempunkte sind also allen hier im Hause sehr wohl bekannt. Lassen Sie mich einige davon ansprechen. 

Das Bundesverfassungsgericht sagt eindeutig: Die Dynamisierung hat ab dem 1. Januar 1992 zu erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht demgegenüber eine Dynamisierung ab dem 1. Juli 1992 vor, was dazu führt, dass den betroffenen Hochschullehrern eine Steigerung um 6,84 Prozent nicht zuerkannt wird, die alle anderen Rentner bekommen haben, um die zusätzliche Belastung durch die Krankenversicherungsbeiträge, die es damals gegeben hat, auszugleichen. (Zuruf von der SPD: Das habt ihr doch gemacht!) - Nein. - Es geht um die Frage, ob Sie bereit sind, in den Entwurf entsprechende Regelungen aufzunehmen. Noch gravierender ist - das steht in einem offenen Widerspruch zum Bundesverfassungsgerichtsurteil -, dass die Bestandsrenten für zusatzversorgte ehemalige Wissenschaftler der DDR nicht gemäß der Rentenanpassung Ost, sondern der Rentenanpassung West errechnet werden. Wir wissen alle, wie die Lohnanpassungen ausgesehen haben und dass sich daraus für die neuen Bundesländer logischerweise ganz andere Rentenanpassungen ergeben haben. Deshalb frage ich mich, warum ausgerechnet diese Personengruppe jetzt außen vor gelassen wird. (Erika Lotz [SPD]: Warum haben Sie diese Rede nicht vor drei Jahren gehalten?) 

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Erläuterung zum Leiturteil sinngemäß ganz klar gesagt: Der an die berufliche Stellung anknüpfende Lebensstandard und damit auch der Abstand zwischen zusatzversorgten und normal versorgten Rentnern soll aufrechterhalten werden. Ich finde es unerklärlich, warum das Bundessozialgericht hier hinter dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückgeblieben ist und eine andere Lösung vorgeschlagen hat, nämlich Rentenanpassung nach Weststandard, obwohl dieses Urteil nach dem BVG-Urteil gefällt wurde und Verfassungsgerichtsurteile eigentlich auch für das BSG bindend sind. Für mich besteht da erheblicher Erklärungsbedarf. Ich hoffe, wir bekommen in den Beratungen darauf eine Antwort. Genauso frage ich die Bundesregierung, warum sie sich hier im Bewusstsein dessen auf das BSG-Urteil und nicht auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil stützt. Auch da hoffe ich, dass wir bei den Beratungen eine entsprechende Erklärung bekommen; denn die Einbußen, die daraus entstehen, sind - das kann sich jeder schnell ausrechnen - erheblich. Eine ebenfalls unkorrekte Umsetzung des Urteils erfolgt bei der Vergleichsabrechnung nach dem 20-Jahres-Zeitraum vor Eintritt des Versicherungsfalls. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass all die berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte, die vor dem 1. März 1971 erworben wurden, auf 600 DM zu begrenzen sind. Auch das schafft wieder Ungleichheiten in ein und derselben Gruppe; denn je älter jemand ist, umso mehr Jahre fallen in diesen Zeitraum und umso schlechter steht er gegenüber seinen jüngeren Kollegen da. So weit zu den Punkten, bei denen der Gesetzentwurf deutlich hinter dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückbleibt. 

Es gibt aber durchaus auch Handlungsbedarf, der nicht mit Urteilen abgedeckt ist, den man hier jedoch sehr wohl aufgreifen könnte, (Dr. Ilja Seifert [PDS]: Das wäre sehr wichtig!) der aber nicht aufgegriffen wird. Da möchte ich in besonderer Weise auf die Zugangsrentner eingehen. Wir alle haben gehofft, dass die Lohnangleichungen ein anderes Tempo haben würden. Wir haben zunächst eine Übergangsregelung bis Mitte 1995 geschaffen, sehen heute aber alle, dass das längst nicht ausreicht. Die Zugangsrentner haben in keiner Weise irgendeine Zahlbetragsgarantie und werden eine erheblich schlechtere Rente bekommen als ihre Berufskollegen, auch innerhalb des Ostens, einmal ganz abgesehen von einem Vergleich zum Westen. Deshalb bin ich sehr dafür, dass die Bereitschaft aufgebracht wird, zu prüfen, inwieweit man hier eine Verlängerung der Übergangsregelung schaffen könnte. Frau Mascher hat die Fragen im Zusammenhang mit den Reichsbahnern und den Postlern angesprochen. Hier begrüße ich ausdrücklich die gefundene Regelung. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ist hier Rechtsfrieden hergestellt worden und es ist gemacht worden, was gemacht werden musste. Nun wissen wir, dass andere Berufsgruppen ebenfalls einen 1,5fachen Steigerungssatz hatten, wenn auch aus anderen Gründen. Ich denke hier an das mittlere medizinische Fachpersonal, das einen anerkannten Beruf, aber relativ geringe Löhne hatte und den Steigerungssatz deshalb als Ausgleich zugebilligt bekommen hat. Auch hier die Frage, wie man eigentlich vermitteln will, dass dieser Steigerungssatz bei Ihnen keine Berücksichtigung findet, und die Bitte um Prüfung dieses Punktes. Auch bei den Reichsbahnern muss noch etwas hinzugefügt werden. Wir wissen alle, dass den Reichsbahnern - analog zum Versorgungssystem der Deutschen Bundesbahn - eine betriebliche Altersversorgung zugestanden hat. (Renate Rennebach [SPD]: Und wer hat das abgelehnt?) - Ich sage ja: Das war ein Betrachtungsfehler von uns. - Komischerweise ist bei der Zusammenführung beider, Reichsbahn und Bundesbahn, das Versorgungssystem der Reichsbahner im Gegensatz zu dem der Bundesbahner aufgelöst worden. Allerdings haben die Menschen dort Anwartschaften erworben. Es gibt eigentlich keinen Grund, sie ihnen vorzuenthalten. Das ist allerdings ein Punkt, der nicht im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung geklärt werden kann, sondern er muss außerhalb der Rentenversicherung vom für das Eisenbahnervermögen zuständigen Rechtsnachfolger geklärt werden. Das Finanzministerium und das Verkehrsministerium sind hier angesprochen, diese betriebliche Versorgung zu regeln. 

Ich möchte deshalb für uns festhalten, dass wir dem Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, nicht zustimmen können. Ich bin gespannt auf die Beratungen, die wir anschließend haben werden. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU - Peter Dreßen [SPD]: Diese Rede war ein Witz! Ein Treppenwitz!)

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Die Kollegin Katrin Göring-Eckardt, Bündnis 90/Die Grünen, gibt ihre Rede zu Protokoll.1) Deswegen erteile ich jetzt der Kollegin Dr. Irmgard Schwaetzer für die F.D.P.-Fraktion das Wort. 
Dr. Irmgard Schwaetzer (F.D.P.): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Änderungsgesetz zum AAÜG wird nicht die befriedende Wirkung haben, die die Staatssekretärin hier als Wunsch in den Raum gestellt hat. (Beifall bei der F.D.P.) Das ist nicht zu erwarten; möglicherweise geht es auch gar nicht. Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass die Überführung des sehr komplizierten DDR-Rentenrechts mit seinen ungeheuer vielen und komplizierten Zusatzversorgungen und seinen differenzierten Anspruchsvoraussetzungen in unser westdeutsches Rentenrecht einer Sisyphusarbeit gleichkommt. (Renate Rennebach [SPD]: Wir waren dabei!) - Die damalige Opposition war dabei. 

Aber es war allen auch schon damals klar, dass die seinerzeit beschlossenen Regelungen zum Verfassungsgericht gehen würden - das ist dann auch passiert -, und es war damals abzusehen, dass eine ganze Reihe der Regelungen, die zwar den Gefühlen der Menschen entsprachen, vor allem der Menschen, die sich mit dem alten DDR-System nicht solidarisiert hatten, möglicherweise verfassungsrechtlich keinen Bestand haben würden. Dies hat uns das Bundesverfassungsgericht in der Tat bescheinigt: Bei den berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelten müssen Begrenzungen aufgehoben und angehoben werden, auch müssen Zahlbetragsbegrenzungen aufgehoben und angehoben werden. Zu Ihrem Zwischenruf, Frau Kollegin: Wir bekennen uns ausdrücklich dazu. Natürlich ist das damals gemeinsam verabschiedet worden. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Etwas anderes wäre undenkbar gewesen!) - Etwas anderes wäre damals undenkbar gewesen. Gleichwohl geht es jetzt darum, dass wir uns darauf einigen - möglicherweise werden wir uns auch nicht darauf einigen; Sie sind in der Regierung und mussten eine Vorlage machen -, (Peter Dreßen [SPD]: Das haben wir auch!) die Dinge zu ändern, die wir damals in einer Weise geregelt haben, die das Rechtsempfinden derer, die zu den Opfern gehört haben, berücksichtigte, aber der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standgehalten hat. 

Wir erkennen an, dass sich die Bundesregierung sehr eng an das gehalten hat, was das Verfassungsgericht vorgegeben hat. Es gibt eine Reihe von Punkten, bei denen man sehr wohl darüber debattieren muss, ob die Bundesregierung weit genug gegangen ist. Das betrifft vor allen Dingen die Versorgung der Professoren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist dringend erforderlich, ganz speziell zu diesem Tatbestand eine Anhörung im Ausschuss durchzuführen, (Andrea Nahles [SPD]: Ach du lieber Gott!) damit wir angesichts dieser komplizierten Materie die Position der Betroffenen in Erfahrung bringen können. (Andrea Nahles [SPD]: Haben Sie zu viel Freizeit, Frau Schwaetzer? - Konrad Gilges [SPD]: Das ist reiner Wahlkampf!) Ich kann mir gut vorstellen, dass Ihnen das nicht gefällt; (Beifall bei der F.D.P.) denn Sie wissen heute schon, dass Sie mit Ihrer Mehrheit letztlich die Verantwortung für eine Regelung übernehmen müssen, die die Betroffenen natürlich nicht zufrieden stellt. (Peter Dreßen [SPD]: Die aber besser als Ihre ist!) Dass Sie lieber mit etwas anderem in Sachsen-Anhalt Wahlkampf machen würden, ist auch völlig klar. 

Deswegen biete ich als Oppositionspolitikerin an, dass wir uns im Rahmen einer Anhörung noch einmal ausführlich darüber unterhalten, (Andrea Nahles [SPD]: Das ist kein Angebot, das ist eine Drohung!) wie die einzelnen Vorgaben des Verfassungsgerichtes umgesetzt werden. Wir sind gesprächsbereit; (Lachen bei der SPD) aber die Verantwortung müssen letztendlich Sie selber tragen. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, die Kosten der Neuregelung sind mit circa 1 Milliarde DM, aufgeteilt zwischen den neuen Ländern und dem Bund, so ausgefallen, dass man durchaus überlegen könnte, ob an der einen oder anderen Stelle Verbesserungen möglich, wenn nicht gar notwendig sind. Wir - ich sage das noch einmal - sind auf jeden Fall zu Gesprächen bereit. Dieser Gesetzentwurf kommt spät genug, denn das Verfassungsgericht hat uns den 30. Juni 2001 als Termin, zu dem diese Vorgaben des Verfassungsgerichtes umgesetzt sein müssen, gesetzt. 

Wir sind bereit, dieses Gesetz nicht im Schweinsgalopp, aber konstruktiv zu begleiten, damit wir dann möglicherweise doch zu einer Regelung kommen, der - sicherlich mit Ausnahme der PDS - alle Fraktionen, die das eigentliche Überleitungsrecht getragen haben, zustimmen können. Danke schön. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Für die Fraktion der PDS spricht die Kollegin Monika Balt. Monika Balt (PDS): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte erweckt den Eindruck, als ver- teile die Regierung Almosen, die sie sich vom Munde abgespart habe. (Renate Jäger [SPD]: Das hat sie auch!) - Nein! - Unter Verletzung des Einigungsvertrages und des Grundgesetzes wurde das Rentenrecht missbraucht, um Hunderttausenden DDR-Bürgern aus politischen Motiven willkürlich die Renten zu kürzen. Warnende Stimmen, die es bereits 1991 zur Genüge gab, (Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Das fiel auch schwer, den Tätern ordentliche Renten zu zahlen!) wurden nicht erhört. Viele Menschen sind seit elf Jahren um einen Teil ihrer Ansprüche betrogen. 

Auch das uns jetzt vorliegende AAÜG-Änderungsgesetz ist wahrlich kein Ruhmesblatt für den Deutschen Bundestag. Urteile des Bundesverfassungsgerichts brachten das Konzept des bisherigen AAÜG zum Scheitern und bescheinigten dem Gesetzgeber verfassungswidriges Handeln. Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf kann von den Abgeordneten der PDS nicht akzeptiert werden, (Beifall bei Abgeordneten der PDS) weil er wegen unzulässiger pauschaler Rentenkürzung noch immer im Widerspruch zu Art. 3 des Grundgesetzes steht. (Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Quatsch!) Außerdem verlangen wir Änderungen bei der Dynamisierung der besitzgeschützten Freibeträge. Das sind für uns die Hauptpunkte, die die Interessen der Betroffenen widerspiegeln. (Beifall bei der PDS) Dazu gehört übrigens auch das Rentenstrafrecht, das vom Bundesverfassungsgericht mit klaren und entschiedenen Worten verworfen worden ist. 

Im Klartext heißt das: Staatsnähe bedeutet nicht automatisch, dass überhöhte Arbeitsentgelte gezahlt wurden. Diese und andere gleich lautende Aussagen gelten in vollem Umfang auch für die noch heute bestehende willkürliche Rentenkürzung bei Personen, die in der DDR als Abteilungsleiter in Ministerien gearbeitet oder in der Armee oder der Polizei als höhere Offiziere gedient haben. Ich frage die Kolleginnen Ulrike Mascher und Andrea Fischer, warum sie 1995 so entschieden gegen das Rentenstrafrecht und alle Entgeltbegrenzungen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze aufgetreten sind und heute, nachdem sie nicht mehr einer Oppositions-, sondern einer Regierungspartei angehören, die verfassungswidrige Praxis der Regierung unter Helmut Kohl fortsetzen wollen. (Beifall bei der PDS - Peter Dreßen [SPD]: Das ist aber nicht ganz richtig!) Auch die seit 1997 neu geregelte Rentenkürzung für Abteilungsleiter und höhere Offiziere ist nicht nur deshalb verfassungswidrig, weil es nachweisbar laut Gutachten im Staatsapparat der DDR keine überhöhten Gehälter gegeben hat, (Günter Nooke [CDU/CSU]: Was?) sondern auch deshalb, weil diese Regelung pauschal und unterschiedslos für Abteilungsleiter, (Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Die haben für Gotteslohn gearbeitet!) für hoch qualifizierte Spezialisten und Wissenschaftler, für Mediziner, die als Kreisärzte oder Kreistierärzte in staatlichen Einrichtungen gearbeitet haben, gilt. 

Alle werden in einen Topf geworfen und ihre Rente wird pauschal auf die Durchschnittsrente gekürzt. Die PDS hält es für erforderlich, § 6 Abs. 2 und 3 im AAÜG ersatzlos zu streichen und § 7 AAÜG in der von ISOR vorgeschlagenen Weise zu korrigieren. Gerade weil es in der deutschen Geschichte unrühmliche Beispiele dafür gegeben hat, dass das Sozialrecht als Strafrecht missbraucht wurde, appelliere ich an Rot und Grün, mit dieser Praxis im AAÜG nun wirklich Schluss zu machen. (Beifall bei der PDS) Kehren wir zurück zu einer Rentengesetzgebung, die politisch wertneutral ist und nur tatsächlich gezahlte Entgelte und Beiträge bewertet. Danke. (Beifall bei der PDS - Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Wenn das so wäre, bekämen die Stasi- Offiziere eigentlich gar nichts, denn die haben gar nichts gezahlt!) 

Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Für die Fraktion der SPD spricht die Kollegin Renate Jäger. 
Renate Jäger (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir 1991 im Bundestag damit befasst waren, das ostdeutsche Rentensystem in das westdeutsche zu überführen, hatten wir es mit grundsätzlich unterschiedlichen Systemen zu tun. In der DDR gab es neben der Sozialversicherung und der freiwilligen Zusatzversorgung eine große Anzahl an Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die bestimmten Personengruppen vorbehalten waren und deren Leistungsniveau deutlich über dem der Rentenversicherung lag. Bereits die letzte frei gewählte Volkskammer hatte ein Zusatzversorgungssystem beschlossen und die Höchstbeträge für die Renten aus den staatsnahen Zusatzversorgungssystemen wie dem des Staatsapparates und der Parteien auf 2 010 DM und die aus dem System der Staatssicherheit auf 990 DM begrenzt. 

Auch für die Sonderversorgungssysteme - das betraf Nationale Volksarmee, Polizei und Zoll - erfolgte eine Begrenzung der Renten auf 2 010 DM. Es war ausdrücklicher Wille der letzten frei gewählten Volkskammer, dass Personen, die einen besonderen Beitrag zur Aufrechterhaltung oder zur Stärkung des politischen Systems der DDR geleistet hatten und von diesem Staat besonders begünstigt waren, nicht auch noch überdurchschnittlich hohe Renten erzielen sollten. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz 1991 wurden die in den Zusatzversorgungssystemen erworbenen Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik überführt. Diese damals getroffene Systementscheidung ist vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich akzeptiert worden.

Ebenso hatte vorher das Bundessozialgericht bereits mehrfach diese Systementscheidung für verfassungsmäßig erklärt. Der Bundestag konnte Regelungen im Prinzip nur im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung treffen. Der Bundestag hatte nicht das Recht, zum Zwecke der Überführung in berufsständische Versorgungswerke einzugreifen. Er hatte auch nicht das Recht, zum Zwecke der Überführung in die Beamtenversorgung der Länder einzugreifen. Wenn nun einige betroffene Berufsgruppen heute noch fordern, dass ihr in der DDR zurückgelegtes Erwerbsleben nach der Wiedervereinigung so zu stellen ist, als ob es in den alten Bundesländern zurückgelegt worden wäre, ist das zwar aus ihrer Sicht verständlich, doch hätte dies eine enorme finanzielle Belastung bedeutet, die natürlich zulasten der Versicherten in den alten und den neuen Bundesländern gegangen wäre - mit allen negativen Folgen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 

Auch bei den Renten derjenigen, die vor 1990 in den Westteil der Bundesrepublik übergesiedelt sind, werden in der Rentenversicherung nur Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Problematisch waren damals im Rentenüberleitungsgesetz die Ausnahmeentscheidungen zu den Sonderversorgten im Staatsapparat, in den Parteien, in der Nationalen Volksarmee, der Volkspolizei und der Staatssicherheit. Bei deren Rentenberechnung wurde das zu berücksichtigende Einkommen auf das Durchschnittsentgelt begrenzt, bei hauptamtlichen Mitarbeitern der Staatssicherheit sogar auf das 0,7-fache des Durchschnittsentgelts, also noch einmal von der Bundesregierung alten Schlages unter die von der Volkskammer beschlossene Höhe heruntergefahren. In den Novellierungen von 1993 und 1996 wurden die Begrenzungsregelungen modifiziert und die Einkommensbegrenzungen für einen großen Teil der Betroffenen ganz aufgehoben. Trotzdem blieb es bei etlichen nicht verfassungsgemäßen Regelungen in diesem Bereich der Kürzungen, die nunmehr von der von SPD und Grünen geführten Regierung in Ordnung zu bringen sind. Zu den einzelnen Maßnahmen hat Frau Mascher hinreichende Ausführungen gemacht. 

Auf eine Sache möchte ich aber noch besonders hinweisen: Klar als genereller Fehler der alten, konservativen Regierung erkennbar war damals das "Herummodeln" an den garantierten Zahlbeträgen, die die frei gewählte Volkskammer festgelegt hatte. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Damit wurden grobe Eingriffe in den Bestandsschutz vorgenommen. Zu diesem Fehlerpaket gehörte auch die Abschmelzung der garantieren Zahlbeträge im Rahmen der Dynamisierung. Dies hätte wahrlich schon 1996 geregelt werden können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Anhebung der Entgelte für ehemalige Mitarbeiter der Staatssicherheit von 70 auf 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes hat verständlicherweise die Opferverbände auf den Plan gerufen. 

Um die Relationen zwischen den Entschädigungen der Opfer und den Renten ihrer Verursacher einigermaßen zu wahren, hat die Bundesregierung bereits die Kapitalentschädigung für die Opfer auf 600 DM erhöht. Das ist Ihnen hoffentlich nicht entgangen, Frau Nolte. (Claudia Nolte [CDU/CSU]: Das haben wir doch selber gemacht!) Außerdem hat sie den Fonds der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge um 5 Millionen DM aufgestockt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Rahmen der Beratungen zum vorliegenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat einen Zuschlag an Entgeltpunkten für Verfolgungszeiten vorgeschlagen, den zu prüfen, die Bundesregierung ebenfalls zugesagt hat. Hinsichtlich der Renten bei der Deutschen Reichsbahn und der Post haben wir deutliche Leistungsverbesserungen erreicht. Auch die Vertreter der Gewerkschaften von Eisenbahn und Post haben sich zu diesen Vorschlägen positiv geäußert. 

Obwohl es - Herr Grund, hören Sie gut zu - diese gleichen Argumentationen ja auch in den Gesprächen zu Regierungszeiten der Koalition von CDU/CSU und F.D.P. gegeben hat - wir haben ja auch an den Gesprächen mit den Gewerkschaften teilgenommen -, hat Ihre Regierung keine Regelung zustande gebracht. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ganz speziell möchte ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der rechten Seite des Hauses, sagen: Wenn Sie uns schon die politische Verantwortung für die jetzt notwendigen Korrekturen und Nachzahlungsverpflichtungen hinterlassen haben, dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie konstruktiv an den Beratungen teilnehmen, (Günter Nooke [CDU/CSU]: Sie haben doch die Bedingungen definiert! Da können Sie den Bundeskanzler fragen!) dass Sie keine neuen ideologischen Gräben aufreißen und dass Sie auch mit den finanziellen Belastungen für Bund und Länder verantwortungsvoll umgehen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Zuruf von der F.D.P.: Das ist Arroganz und Frechheit!) Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/5640 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. - Das Haus ist damit einverstanden. Dann ist so beschlossen.

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