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Rehabilitation
Rehabilitierungsantrag ( für Opfer
der sowjetischen Besatzungsmacht )
Am 18. Oktober 1991 wurde in Rußland das "Gesetz zur
Rehabilitierung der Opfer politischer Verfolgung" erlassen.
Dieses Gesetz legt den Rahmen für die juristische Rehabilitierung von
Personen fest, die von sowjetischen Gerichten in der ehemaligen UdSSR
und SBZ verurteilt worden sind.
Auf der Grundlage des Gesetzes von 1991 können Betroffene, ihre Angehörigen,
Freunde oder ehemalige Mithäftlinge bei der Moskauer Militärstaatsanwaltschaft
einen Antrag auf Rehabilitierung, d.h. auf die Aufhebung eines
sowjetischen Gerichtsurteils stellen. Wird dem Antrag nach Überprüfung
der russischen Ermittlungs- und Gerichtsakten stattgegeben, dann
stellt die Militärstaatsanwaltschaft einen Rehabilitierungsbescheid
aus, d.h. die Unrechtmäßigkeit des früheren Urteils wird amtlich
dokumentiert, das Urteil wird aufgehoben. In diesem Zusammenhang können
möglicherweise auch neue Informationen über das Schicksal
verurteilter Personen gewonnen werden, die verstorben oder verschollen
sind.
Der Antrag für eine Rehabilitierung bei der Moskauer
Staatsanwaltschaft kann hier herunterladen werden. Wenn Sie oder einer
Ihrer Angehörigen im Lager oder Untersuchungsgefängnis Hohenschönhausen
inhaftiert waren, dann können Sie das ausgefüllte Formular an die
Gedenkstätte senden - dort ist man gerne bereit, Sie bei Ihrem
Antragsverfahren zu unterstützen und Ihren Antrag an die zuständigen
Stellen in Moskau weiterzuleiten.
Antrag auf Akteneinsicht in russischen Archiven
Neben dem Antrag auf Rehabilitierung haben Sie als Betroffener oder
Angehöriger auch die Möglichkeit, formlos einen Antrag auf
Akteneinsicht zu stellen, d.h. auf Einsicht in die Dokumente zu einer
bestimmten Person. Die Ermittlungs- und Gerichtsakten über
Zivilinternierte oder Verurteilte werden, abhängig von ihrem
Entstehungszusammenhang, in unterschiedlichen Archiven
aufbewahrt:
- im Zentralarchiv des russischen Innenministeriums,
- im Zentralen Militärarchiv,
- im Sonderarchiv (heute: Zentrum für die Aufbewahrung
historisch-dokumentarischer Sammlungen)
- sowie in Archiven des früheren KGB in Moskau und Omsk.
Ein Rechtsanspruch auf Einsicht in diese Akten oder auf die Herausgabe
von Dokumentenkopien besteht nicht, aber die Stiftung Gedenkstätte-
Hohenschönhausen wird Ihnen bei der Weiterleitung eines Antrags
auf Akteneinsicht zu Personen, die in Hohenschönhausen interniert
oder inhaftiert waren, gerne behilflich sein. Dazu senden Sie bitte
ein formloses Antragsschreiben zu, in welchem Sie auch die Ihnen
bekannten Angaben zur Person mitteilen (siehe Kategorien im
Antragsformular zur Rehabilitierung).
Stiftung Gedenkstätte- Hohenschönhausen
Genslerstraße 66
D-13055 Berlin
Tel.: 0 (49) 30/986082-30, -32
Fax: 0 (49) 30/986082-34
Download Rehabilitierungsantrag
oder Link zur Stiftung
Gedenkstätte- Hohenschönhausen
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