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Rehabilitation


Rehabilitierungsantrag ( für Opfer der sowjetischen Besatzungsmacht )

Am 18. Oktober 1991 wurde in Rußland das "Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer politischer Verfolgung" erlassen. Dieses Gesetz legt den Rahmen für die juristische Rehabilitierung von Personen fest, die von sowjetischen Gerichten in der ehemaligen UdSSR und SBZ verurteilt worden sind.

Auf der Grundlage des Gesetzes von 1991 können Betroffene, ihre Angehörigen, Freunde oder ehemalige Mithäftlinge bei der Moskauer Militärstaatsanwaltschaft einen Antrag auf Rehabilitierung, d.h. auf die Aufhebung eines sowjetischen Gerichtsurteils stellen. Wird dem Antrag nach Überprüfung der russischen Ermittlungs- und Gerichtsakten stattgegeben, dann stellt die Militärstaatsanwaltschaft einen Rehabilitierungsbescheid aus, d.h. die Unrechtmäßigkeit des früheren Urteils wird amtlich dokumentiert, das Urteil wird aufgehoben. In diesem Zusammenhang können möglicherweise auch neue Informationen über das Schicksal verurteilter Personen gewonnen werden, die verstorben oder verschollen sind.

Der Antrag für  eine Rehabilitierung bei der Moskauer Staatsanwaltschaft kann hier herunterladen werden. Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen im Lager oder Untersuchungsgefängnis Hohenschönhausen inhaftiert waren, dann können Sie das ausgefüllte Formular an die Gedenkstätte senden - dort ist man gerne bereit, Sie bei Ihrem Antragsverfahren zu unterstützen und Ihren Antrag an die zuständigen Stellen in Moskau weiterzuleiten.

Antrag auf Akteneinsicht in russischen Archiven
Neben dem Antrag auf Rehabilitierung haben Sie als Betroffener oder Angehöriger auch die Möglichkeit, formlos einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen, d.h. auf Einsicht in die Dokumente zu einer bestimmten Person. Die Ermittlungs- und Gerichtsakten über Zivilinternierte oder Verurteilte werden, abhängig von ihrem Entstehungszusammenhang, in unterschiedlichen Archiven aufbewahrt: 
- im Zentralarchiv des russischen Innenministeriums, 
- im Zentralen Militärarchiv, 
- im Sonderarchiv (heute: Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen) 
- sowie in Archiven des früheren KGB in Moskau und Omsk. 

Ein Rechtsanspruch auf Einsicht in diese Akten oder auf die Herausgabe von Dokumentenkopien besteht nicht, aber die Stiftung Gedenkstätte- Hohenschönhausen wird  Ihnen bei der Weiterleitung eines Antrags auf Akteneinsicht zu Personen, die in Hohenschönhausen interniert oder inhaftiert waren, gerne behilflich sein. Dazu senden Sie bitte ein formloses Antragsschreiben zu, in welchem Sie auch die Ihnen bekannten Angaben zur Person mitteilen (siehe Kategorien im Antragsformular zur Rehabilitierung).

Stiftung Gedenkstätte- Hohenschönhausen
Genslerstraße 66
D-13055 Berlin
Tel.: 0 (49) 30/986082-30, -32
Fax: 0 (49) 30/986082-34

Download Rehabilitierungsantrag oder Link zur
Stiftung Gedenkstätte- Hohenschönhausen

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