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Aufarbeitung von MfS- Unrecht

 

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IM droht mit Gericht

IM Oertel - Henning Pawel
Henning Pawel - IM seit 1977


Am Samstag den 21.11.2002 rief Henning Pawel den Inhaber dieser Domain an und drohte damit sich "rechtlich etwas einfallen zu lassen", wenn nicht sofort der kritische Text über seine langjährige Spitzeltätigkeit als "IM Oertel" für das MfS von dieser website verschwinden würde. Auf Grund dieser Drohung wurde Henning Pawel auf die Unrechtmäßigkeit seines Handelns aufmerksam gemacht und das Telefonat sofort von Seiten des Domaininhabers beendet.

Am 28.11.2002 erreichte den Inhaber dieser Domain, im Auftrag von Henning Pawel, ein anwaltliches Schreiben mit beigefügter "Unterlassungs-  und Verpflichtungserklärung" folgenden Inhalts:

Herr (Name und Anschrift des Domaininhabers), verpflichtet sich gegenüber Herrn Henning Pawel, (Anschrift des Henning Pawel), bei Meidung einer an Herrn Henning Pawel zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 5000 EUR (in Worten: 5000 EUR) für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung, es ab sofort zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Rede der Leiterin der Gauck-Behörde, Frau Marianne Birthler, zum Stasi-Unterlagengesetz vor dem Bundestag wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und oder zu verbreiten, Frau Birthler habe sich in dieser Rede über Herrn Henning Pawel als Stasi Spitzel geäußert, insbesondere in der unter der Internetadresse "www.Stasiopfer.de/Pawel.html" wiedergegebenen Weise gemäß dem darunter wiedergegebenen Text. Die Unterlassungsverpflichtung umfaßt dabei jegliche Wiedergabe des Textes über Herrn Henning Pawel nach der Ankündigung Marianne Birthler-Rede vor dem Bundestag zum Stasi Unterlagengesetz.

Herr (Name des Domaininhabers) verpflichtet sich, den Text über Herrn Henning Pawel "Henning Pawel ist die Inkarnation des Typus von ehemaligen Spitzeln des MfS . . ." auf der Internet-Seite mit der Wiedergabe der Rede der Leiterin der Gauck-Behörde Marianne Birthler zum Stasi Unterlagengesetz vor dem Bundestag zu entfernen und die Internetsuchdienste, bei denen bei Verweis auf die Internetseite "Stasiopfer.de" der Text "Marianne Birthler-Rede vor dem Bundestag zum Stasi Unterlagengesetz-Henning Pawel ist die Inkarnation des Typus von ehemaligen Spitzeln des MfS" gespeichert ist, zur Löschung dieser Speicherung zu veranlassen und dies Herrn Henning Pawel zu Händen seiner anwaltschaftlichen Vertreter, Rechtsanwälte Fette & Kollegen, Einstein Str. 1, 81675 München, schriftlich nachzuweisen.

In dem Vorgehen Pawels und seines Anwalts zeigt sich die Einsicht, das man gegen die Tatsachenbehauptungen über "IM Oertel" alias Henning Pawel nicht vorgehen kann. Trotzdem sucht man einen Vorwand, einen "Nebenkriegsschauplatz", um Texte über die eklatanten früheren Taten des Schriftstellers und nachweisbaren verdienstvollen Stasispitzels im Internet auszumerzen. So will die Unterlassungserklärung den Eindruck erwecken, der Inhaber dieser Domain habe die Behauptung aufgestellt, Frau Marianne Birthler befasse sich mit Henning Pawels Spitzeltätigkeiten in einer Rede vor dem Bundestag. Da es auf dieser website keinerlei falscher Behauptungen bedarf um die früheren Machenschaften des "IM Oertel" zu beschreiben, benutzt man wahrscheinlich eine maschinelle Textausgabe, die vom Suchdienst "google" ausgegeben wird:

Henning Pawel - Spitzel des MfS


 

Aus der obigen Suchausgabe ergibt sich jedoch auch keine Bestätigung des Unterlassungsanspruchs gegen den Suchdienst "google", denn hier werden nur durch einen Suchroboter zusammengetragene Textrudimente gelistet. Im folgenden kann der Leser weitere Suchmaschinen Daten zu Henning Pawel einsehen, die ebenso wenig in der ersten Zeile und dem folgenden Textauszug aussagekräftig sind:

Henning Pawel - inoffizieller MfS Mitarbeiter

Doch so, wie Henning Pawel bereits telefonisch drohte sich "rechtlich etwas einfallen zu lassen", versucht er trotzdem eine Unterlassungserklärung abzupressen die, Zitat:  " . . . Die Unterlassungsverpflichtung umfaßt dabei jegliche Wiedergabe des Textes über Herrn Henning Pawel . . . " einem Maulkorb gleichkäme. Hinzu kam noch die Frist, in der ein "Kotau" erwartet wurde: innerhalb 24 Stunden sollte die Erklärung abgegeben werden.

Der Anwalt des Henning Pawel erhielt fristgemäß die Mitteilung, das die gemachten Vorhaltungen nachweislich falsch sind. Außerdem wurde dem Anwalt mitgeteilt, das wir den bisher ungenutzten Seitentitel, im Quellcode der betreffenden Seite, wie folgt berücksichtigen werden: "Henning Pawel - Selbstverleugnung eines IM". Auf die Datenausgabe in Suchmaschinen hat der Betreiber keinen Einfluss.

Trotz dieser eindeutigen schriftlichen Antwort beantragte der Anwalt Henning Pawels eine gerichtliche "Einstweilige Verfügung". Die haltlosen Versuche, Druck gegen den Inhaber dieser website zu machen, werden nicht unbeantwortet bleiben. Als anwaltliche Vertretung in dieser Sache ist bereits die Kanzlei Gravenreuth beauftragt.

 

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