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Machtmissbrauch durch Berlin Datenschutzbeauftragten "Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch getreu dem Grundgesetz, der Verfassung von Berlin und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dafür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe."
Konkret verantwortet der Datenschutzbeauftrage in Berlin - vorsätzlich - Maßnahmen, die nach seinem Willen zu 2 Jahren Haftstrafe oder 250 000 € Geldstrafe führen sollen. Wider besseren Wissens behauptet die Behörde falsche Zusammenhänge und greift - unzuständig - von Berlin den in Bayern lebenden Inhaber dieser Domain an. Als diese Tatsachen in den Medien bekannt werden erklärt die Behörde lapidar, man sei für Bayern nicht zuständig - übergibt daher die Angelegenheit ohne Korrektur amtsgemäß weiter und verleumdet den Adressaten nach wie vor mit falsch erhobenen "strafrechtlicher Taten". Nachfragende Journalisten, die sich damit nicht zufrieden gaben und Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz verlangten, erhielten verfälschte oder geschwärzte Dokumente aus der Behörde. Damit handelt die Berliner Behörde gegen das von ihr verantwortete und zu schützende Informationsfreiheitsgesetz mit strafbaren Handlungen. Als Nachweis des rechtswidrigen Verfälschens von Dokumenten, hier der oben aufgeführte "Maßnahmenplan" in der vom Datenschutz manipulierten Form, die zeitweise an Medienvertreter herausgegeben wurde: Der
Berliner Datenschutz übt "Datenschutz" und ist weder
bereit eine gegenüber Medien und dem strafbedrohten Bürger mehrfach
zugesicherte schriftliche Erklärung abzugeben, noch alle Dokumente in
dieser Angelegenheit offenzulegen - so wie es das
Informationsfreiheitsgesetz in Berlin vorsieht. Damit ist Prof.
Garstka bis zum heutigen Tage für die Vertuschung der Angelegenheit
verantwortlich und nimmt bewusst weitere Gesetzesverstöße in Kauf.
Von ihm stammt auch eine zusätzliche interne achtseitige
"Stellungnahme", die Wochen nach dem Start der
"Aktion" zusammenfassend von
"Schädigungsabsichten" spricht und als Beweis anführt, der
Adressat habe es sich scheinbar "zur Lebensaufgabe gemacht
Aufarbeitung zu betreiben". Soweit wörtlich zitiert. |
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