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Aufarbeitung von MfS- Unrecht

 

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Machtmissbrauch durch Berlin Datenschutzbeauftragten

"Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch getreu dem Grundgesetz, der Verfassung von Berlin und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dafür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe."
(aus dem Diensteid für den BlnBDI)

Datenschutz Berlin - schnueffeln verboten Datenschutz Berlin - Datenschutz brauch ich nicht
(offizielle Eigenwerbungen  des Berliner Datenschutzes - mehr "Imagematerial" finden Sie unter: www.datenschutz-berlin.de/ infomat/clipart.htm)



Der "Berliner Beauftragte für Datenschutz und "Informationsfreiheit", Prof. Garstka, galt bei vielen Bürgerrechtlern und Datenschützern bisher als achtbarer Streiter für Datenschutz, Datensicherheit und Informationsfreiheit. Wir können nachweisen, daß die Berliner Behörde sowohl das Daten- schutzgesetz missachtet, Amtsmissbrauch begeht als auch vorsätzliche strafbare Handlungen unternimmt, die eher an den Geheimdienst der DDR als an einen demokratisch agierenden Datenschutz erinnern. Hier ein Auszug aus der "Maßnahmenplanung" zur "Aufklärung der Personen" durch den Datenschutz Berlin:

Datenschutz Berlin - Maßnahmeplan

im Vergleich dazu eine typische "Maßnahme" des MfS:

Maßnahmeplan des MfS

Konkret verantwortet der Datenschutzbeauftrage in Berlin - vorsätzlich - Maßnahmen, die nach seinem Willen zu  2 Jahren Haftstrafe oder 250 000 € Geldstrafe führen sollen. Wider besseren Wissens behauptet die Behörde falsche Zusammenhänge und greift - unzuständig - von Berlin den in Bayern lebenden Inhaber dieser Domain an. Als diese Tatsachen in den Medien bekannt werden erklärt die Behörde lapidar, man sei für Bayern nicht zuständig - übergibt daher die Angelegenheit ohne Korrektur amtsgemäß weiter und verleumdet den Adressaten nach wie vor mit falsch erhobenen "strafrechtlicher Taten".

Nachfragende Journalisten, die sich damit nicht zufrieden gaben und Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz verlangten, erhielten verfälschte oder geschwärzte Dokumente aus der Behörde. Damit handelt die Berliner Behörde gegen das von ihr verantwortete und zu schützende Informationsfreiheitsgesetz mit strafbaren Handlungen. Als Nachweis des rechtswidrigen Verfälschens von Dokumenten, hier der oben aufgeführte "Maßnahmenplan" in der vom Datenschutz manipulierten Form, die zeitweise an Medienvertreter herausgegeben wurde:

Urkundenfaelschung durch Datenschutz Berlin

Der Berliner Datenschutz übt  "Datenschutz" und ist weder bereit eine gegenüber Medien und dem strafbedrohten Bürger mehrfach zugesicherte schriftliche Erklärung abzugeben, noch alle Dokumente in dieser Angelegenheit offenzulegen - so wie es das Informationsfreiheitsgesetz in Berlin vorsieht. Damit ist Prof. Garstka bis zum heutigen Tage für die Vertuschung der Angelegenheit verantwortlich und nimmt bewusst weitere Gesetzesverstöße in Kauf. Von ihm stammt auch eine zusätzliche interne achtseitige "Stellungnahme", die Wochen nach dem Start der "Aktion" zusammenfassend von "Schädigungsabsichten" spricht und als Beweis anführt, der Adressat habe es sich scheinbar "zur Lebensaufgabe gemacht Aufarbeitung zu betreiben". Soweit wörtlich zitiert. 

Insgesamt zeigen alle bisher vorliegenden unverfälschten Dokumente, das der Datenschutzbeauftragte in Berlin eigene Rechtsauffassungen vertritt, für die er bereit ist Gesetze wiederholt und vorsätzlich zu brechen.  

Mehr Informationen und Links zum Vorgehen des Datenschutzes gegen Bürger finden Sie hier

 

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