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Presseerklärung
zur CDU/ CSU Blockade
Bürgerkomitee
Leipzig e.V.
Leipzig, den 12. Juni 2002 Mit der
Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine erneute Anhörung im
Innenausschuß anzuberaumen, versucht sie, ausschließlich die
dringend notwendige Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG)
zu verhindern. Mit dieser leicht durchschaubaren Aktion macht sich die
CDU/CSU zum Totengräber der Aufarbeitung und verrät das Erbe der
Friedlichen Revolution von 1989. Auch die immer wieder bemängelte
Spaltung in Ost und West wird dadurch massiv verstärkt. CDU/CSU
verfolgen ausschließlich Verhinderungstaktik Der
Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine weitere Anhörung zur
Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes einzuberufen, dient
ausschließlich der Verzögerung. Schließlich fand dazu bereits am
25. April eine ausführliche Anhörung von dreizehn Experten statt.
Auch für die CDU/CSU-Abgeordneten waren damals offenbar alle Fragen
kompetent beantwortet, so dass die Anhörung sogar eine Stunde früher
beendet werden konnte. Im Ergebnis war sich die Mehrheit einig, daß
das StUG novelliert werden muß, um die weitere Aufarbeitung zu
gewährleisten. Einig waren man sich auch, dass diese Novellierung
verfassungsgemäß ist. Die CDU/CSU beantragt die erneute Anhörung
offenkundig nur, um mit Hilfe der vorgeschriebenen Fristen eine
Verabschiedung des Novellierungsgesetzes vor den Bundestagswahlen zu
verhindern. Diese offenkundige Taktik ist durchsichtig und einzig von
parteipolitischen Eigeninteressen diktiert. Einigungsvertrag
verpflichtet den Gesetzgeber zur Aufarbeitung Die
Öffnung der Stasi-Akten und die Aufarbeitung der SED-Diktatur war
eine wichtige Bedingung für den friedlichen Verlauf der Revolution
von 1989. Die Menschen wollten nach 1989 nicht die viel zitierte
"Hexenjagd" auf die Täter eröffnen, sie wollten aber die
Verantwortlichen benannt wissen. Der Preis für die Friedlichkeit der
Revolution waren also die offenen Akten. Nicht umsonst wurde deshalb
der Deutsche Bundestag im Einigungsvertrag dazu verpflichtet, ein
entsprechendes Aufarbeitungsgesetz zu verabschieden. Mit dem StUG
entstand ein am bundesdeutschen Archiv- und Datenschutzrecht
orientiertes Regelwerk, das kein Fremdkörper im bundesdeutschen
Rechtssystem ist, sondern im Gegenteil mit der bewährten Archiv- und
Datenschutzpraxis konform geht. So ist es beispielsweise keine
Erfindung des StUG, dass sich Personen der Zeitgeschichte sowie
Funktions- und Amtsträger weniger beziehungsweise nicht auf
Persönlichkeitsrechte berufen können. Es muss neuerlich betont
werden, dass private und intime Informationen schon immer vom Gesetz
geschützt waren und daher noch nie herausgegeben wurden. Durch
den Einigungsvertrag ist der Gesetzgeber verpflichtet, auch weiterhin
die Aufarbeitung der DDR-Geschichte zu befördern. Sollte eine
Novellierung des StUG, die die weitere Aufarbeitung der
DDR-Vergangenheit im bisherigen Umfang wieder gewährleistet, nicht
zustandekommen, würde die Bundesrepublik gegen den Einigungsvertrag
verstoßen. Dass die CDU/CSU dies mit ihrem jetzigen Handeln in Kauf
nimmt, ist nicht akzeptabel. CDU/CSU
betreibt neue Spaltung in Ost und West Um den
"Kanzler der Einheit" vor befürchteten Enthüllungen aus
den Stasi-Akten zu schützen, ist die CDU/CSU gerade dabei, mit dem
StUG nicht nur eines der wichtigsten Ergebnise der Vereinigung,
sondern den gesamten Prozess der Aufarbeitung der SED-Diktatur zu
zerstören. Damit beschädigt sie die unbestrittenen Verdienste der
eigenen Partei im Prozess der deutschen Einheit nachhaltig und macht
sich zum Diener der Funktions- und Amtsträger der DDR und der
Schlußstrichapologeten aller Couleur. Es
scheint nicht zufällig, daß sich jetzt, da die Aufarbeitung
zunehmend auch die alte Bundesrepublik erreicht, massiver Widerstand
gegen ein Gesetz regt, das sich mehr als zehn Jahre lang bewährt hat.
Das muß die Gräben zwischen Ost und West vertiefen. Dass es gerade
die CDU/CSU ist, die das auch im Ausland beachtete erfolgreiche Modell
der Vergangenheitsaufarbeitung so nachhaltig zu beschädigen versucht,
wird ausschließlich die ehemaligen Systemträger der SED-Diktatur
freuen, die sich dann nicht mehr mit ihrer eigenen Verantwortung
auseinandersetzen müßten. Dass
auch der langjährige CDU-Abgeordnete Hartmut Büttner, der gemeinsam
mit vielen anderen 1991 an dem jetzigen StUG gearbeitet hat und
mithalf, dieses Gesetz zu einem Aufarbeitungsgesetz werden zu lassen,
jetzt gänzlich anders argumentiert, schockiert uns. "Koalition
der Vernunft" muß Aufarbeitung gewährleisten Der
immer wieder beschworenen "Koalition der Vernunft" kann
nicht angehören, wer aus sachfremden oder Eigeninteressen die weitere
wissenschaftliche Aufarbeitung anhand der Stasi-Akten verhindert. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte ihr Tun dringend überdenken und die
Blokade aufgeben um so wieder der "Koalition der Vernuft"
beizutreten. Wir
appellieren gerade an die CDU/CSU-Abgeordneten, die sich bisher immer
mit großem Engagement für eine langfristig gemeinwohlorientierte
Vergangenheitsbewältigung eingesetzt haben. Sie sollten dem Druck
Helmut Kohls standhalten und wieder zu ihrer ursprünglichen,
aufarbeitungsfreundlichen Position zurückkehren.
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