STASIOPFER
Aufarbeitung von MfS- Unrecht

 

Navigation            MfS Akten Infoarchiv Hilfen Gesetze Literatur Filme Bildarchiv Links OV Anarchist Extra


Gästebuch

Forum

Home


Medienberichte

Veranstaltungen

Aktuelles

Tipps

IM SIMON

Kontakt

AKUT

WICHTIG


Medienberichte



Mikrofon - Presseartikel zum Thema MfS und DDR Unrecht

Presseerklärung zur CDU/ CSU Blockade

Bürgerkomitee Leipzig e.V.
für die Auflösung der ehemaligen
Staatssicherheit (MfS)
Dittrichring 24
Postfach 10 03 45
D-04003 Leipzig
Tel.: 0341/9612443
Fax: 0341/9612499
Internet: www.runde-ecke-leipzig.de
E-mail: mail@runde-ecke-leipzig.de

                                                               Leipzig, den 12. Juni 2002


CDU/CSU-Bundestagsfraktion verrät das Erbe der Friedlichen Revolution

Mit der Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine erneute Anhörung im Innenausschuß anzuberaumen, versucht sie, ausschließlich die dringend notwendige Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) zu verhindern. Mit dieser leicht durchschaubaren Aktion macht sich die CDU/CSU zum Totengräber der Aufarbeitung und verrät das Erbe der Friedlichen Revolution von 1989. Auch die immer wieder bemängelte Spaltung in Ost und West wird dadurch massiv verstärkt.

CDU/CSU verfolgen ausschließlich Verhinderungstaktik

Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine weitere Anhörung zur Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes einzuberufen, dient ausschließlich der Verzögerung. Schließlich fand dazu bereits am 25. April eine ausführliche Anhörung von dreizehn Experten statt. Auch für die CDU/CSU-Abgeordneten waren damals offenbar alle Fragen kompetent beantwortet, so dass die Anhörung sogar eine Stunde früher beendet werden konnte. Im Ergebnis war sich die Mehrheit einig, daß das StUG novelliert werden muß, um die weitere Aufarbeitung zu gewährleisten. Einig waren man sich auch, dass diese Novellierung verfassungsgemäß ist. Die CDU/CSU beantragt die erneute Anhörung offenkundig nur, um mit Hilfe der vorgeschriebenen Fristen eine Verabschiedung des Novellierungsgesetzes vor den Bundestagswahlen zu verhindern. Diese offenkundige Taktik ist durchsichtig und einzig von parteipolitischen Eigeninteressen diktiert.

Einigungsvertrag verpflichtet den Gesetzgeber zur Aufarbeitung

Die Öffnung der Stasi-Akten und die Aufarbeitung der SED-Diktatur war eine wichtige Bedingung für den friedlichen Verlauf der Revolution von 1989. Die Menschen wollten nach 1989 nicht die viel zitierte "Hexenjagd" auf die Täter eröffnen, sie wollten aber die Verantwortlichen benannt wissen. Der Preis für die Friedlichkeit der Revolution waren also die offenen Akten. Nicht umsonst wurde deshalb der Deutsche Bundestag im Einigungsvertrag dazu verpflichtet, ein entsprechendes Aufarbeitungsgesetz zu verabschieden. Mit dem StUG entstand ein am bundesdeutschen Archiv- und Datenschutzrecht orientiertes Regelwerk, das kein Fremdkörper im bundesdeutschen Rechtssystem ist, sondern im Gegenteil mit der bewährten Archiv- und Datenschutzpraxis konform geht. So ist es beispielsweise keine Erfindung des StUG, dass sich Personen der Zeitgeschichte sowie Funktions- und Amtsträger weniger beziehungsweise nicht auf Persönlichkeitsrechte berufen können. Es muss neuerlich betont werden, dass private und intime Informationen schon immer vom Gesetz geschützt waren und daher noch nie herausgegeben wurden.

Durch den Einigungsvertrag ist der Gesetzgeber verpflichtet, auch weiterhin die Aufarbeitung der DDR-Geschichte zu befördern. Sollte eine Novellierung des StUG, die die weitere Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit im bisherigen Umfang wieder gewährleistet, nicht zustandekommen, würde die Bundesrepublik gegen den Einigungsvertrag verstoßen. Dass die CDU/CSU dies mit ihrem jetzigen Handeln in Kauf nimmt, ist nicht akzeptabel.

CDU/CSU betreibt neue Spaltung in Ost und West

Um den "Kanzler der Einheit" vor befürchteten Enthüllungen aus den Stasi-Akten zu schützen, ist die CDU/CSU gerade dabei, mit dem StUG nicht nur eines der wichtigsten Ergebnise der Vereinigung, sondern den gesamten Prozess der Aufarbeitung der SED-Diktatur zu zerstören. Damit beschädigt sie die unbestrittenen Verdienste der eigenen Partei im Prozess der deutschen Einheit nachhaltig und macht sich zum Diener der Funktions- und Amtsträger der DDR und der Schlußstrichapologeten aller Couleur.

Es scheint nicht zufällig, daß sich jetzt, da die Aufarbeitung zunehmend auch die alte Bundesrepublik erreicht, massiver Widerstand gegen ein Gesetz regt, das sich mehr als zehn Jahre lang bewährt hat. Das muß die Gräben zwischen Ost und West vertiefen. Dass es gerade die CDU/CSU ist, die das auch im Ausland beachtete erfolgreiche Modell der Vergangenheitsaufarbeitung so nachhaltig zu beschädigen versucht, wird ausschließlich die ehemaligen Systemträger der SED-Diktatur freuen, die sich dann nicht mehr mit ihrer eigenen Verantwortung auseinandersetzen müßten.

Dass auch der langjährige CDU-Abgeordnete Hartmut Büttner, der gemeinsam mit vielen anderen 1991 an dem jetzigen StUG gearbeitet hat und mithalf, dieses Gesetz zu einem Aufarbeitungsgesetz werden zu lassen, jetzt gänzlich anders argumentiert, schockiert uns.

"Koalition der Vernunft" muß Aufarbeitung gewährleisten

Der immer wieder beschworenen "Koalition der Vernunft" kann nicht angehören, wer aus sachfremden oder Eigeninteressen die weitere wissenschaftliche Aufarbeitung anhand der Stasi-Akten verhindert.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte ihr Tun dringend überdenken und die Blokade aufgeben um so wieder der "Koalition der Vernuft" beizutreten.

Wir appellieren gerade an die CDU/CSU-Abgeordneten, die sich bisher immer mit großem Engagement für eine langfristig gemeinwohlorientierte Vergangenheitsbewältigung eingesetzt haben. Sie sollten dem Druck Helmut Kohls standhalten und wieder zu ihrer ursprünglichen, aufarbeitungsfreundlichen Position zurückkehren.


      Forum       Gästebuch    

Diese Website wird beständig erweitert. Kritik, Anregungen und Mitarbeit ist erwünscht.
Disclaimer Copyright © 2000-2001