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Mailantwort des Berliner Beauftragten
für Datenschutz und Inforamtionsfreiheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie auch Adressat der Email an uns waren, erhalten Sie unsere
Antwort
hiermit ebenfalls zur Kenntnis.
Mit freundlichen Gru?en
Hanns-Wilhelm Heibey
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Von: Mailbox
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2002 10:54
An: 'Heimann'
Cc:
Betreff: AW: nierenspen.de & stasiopfer.de
Sehr geehrte(r) Frau/Herr G. Heimann,
Ihren Protest gegen unser Vorgehen gegen die Veroffentlichung von oder
die vorsatzliche Verlinkung auf Stasi-Listen haben wir mit Bedauern
zur
Kenntnis genommen. Auf Ihren absurden Vergleich mit einem
Verbrecherschutzverein wollen wir hier nicht eingehen, da wir davon
ausgehen, dass Sie uns aus ehrlicher und personlicher Betroffenheit
und
erkennbar spontan Ihre Auffassung zugemailt haben.
Vielleicht haben Sie nach zwei Tagen den Abstand gewonnen, um auch die
Position zur Kenntnis nehmen zu wollen, die uns zu unserem Tun bewogen
hat:
Wie Ihre Beispiele, aber auch alles, was die Aufarbeitung der
Stasi-Geschichte bereits erbracht hat, eindrucksvoll belegen, gehorte
es
zum Prinzip der DDR, dass dort geltende Recht dann, wenn es den
Herrschenden nicht passte, politischen Prioritaten unterzuordnen. Wer
der
Obrigkeit nicht passte, der konnte sich kaum noch auf das Recht
berufen.
Dies beklagen Sie ja, wenn Sie uber die Entrechtung der Stasi-Opfer
schreiben.
Warum verlangen Sie jetzt von uns, dass wir uns zu den Butteln einer
gleichen Haltung zu Recht und Gesetz machen? Dass wir die
Veroffentlichung von Stasilisten aus datenschutzrechtlichen Grunden
ebenso beanstanden wie die vorsatzliche Verlinkung auf rechtswidrige
Seiten ist in der aufgeregten Diskussion nach der Spiegel-Online-
Veroffentlichung mit rechtlichen Argumenten noch nicht einmal in Frage
gestellt worden. Die Argumente sind technischer Art (Konnt Ihr das
Recht uberhaupt im Internet durchsetzen? Antwort: Wir versuchen, auch
in intensiver internationaler Kooperation, zu verhindern, dass das
Internet zur informationellen Anarchie fuhrt.) oder politischer Art
(Wie kann man den fruheren Stasi-Schergen im heutigen Deutschland
uberhaupt noch Rechte einraumen, nachdem sie anderen die Rechte
jahrzehntelang verweigert haben?).
Da Ihre Einwande in die letzte Kategorie fallen, mochten wir darauf
naher
eingehen. Wir sind nicht der Meinung, dass wir, die wir gesetzlich
berufen
sind, auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, also auf
die
Gewahrung des Grundrechts der informationellen Selbstbestimmung, zu
achten, die Anwendung dieser Vorschriften davon abhangig machen durfen,
ob diejenigen, die von Versto?en gegen dieses Gesetz betroffen sind,
uns oder anderen gefallen oder nicht. Genau dies wurde namlich
bedeuten, Recht und Gesetz politischen oder gar personlichen Vorlieben
unterzuordnen. Sie verlangen von uns also das zu tun, was Sie an der
DDR oder der Stasi verurteilen!
Im Ubrigen mogen sich die Anbieter der Stasilisten im Internet der
Illusion
hingeben, sie taten es nicht zur Anprangerung der Stasi-Lohnempfanger,
sondern zur Aufarbeitung der Vergangenheit. Ihnen sei gesagt, dass
sich
Regierung, Opposition und Offentlichkeit in der Bundesrepublik
Deutschland nach der Vereinigung intensive Gedanken gemacht haben, wie
die Vereinigung erfolgreich sein kann, ohne dass sich die Tater und
Opfer der Stasi gegenseitig die Kopfe einschlagen. Die Aufarbeitung
wurde in die steuernden Hande einer zentralen Behorde (kurz: Gauck-,
heute Birthler-Behorde) gelegt, um sie den Rachegelusten
selbsternannter Aufarbeiter zu entziehen. Im Ubrigen gibt es auch in
den neuen Bundeslandern und Berlin Beauftragte, die mit der
finanziellen Forderung von Opferverbanden sinnvolle Arbeit an der
Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit unterstutzen.
Der Datenschutzbeauftragte ist keine politische Behorde, der
Beauftragte
wird nicht mit den politischen Wahlen, sondern mit Zeitablauf
ausgewechselt, wenn auch mit Abstimmung in den Parlamenten. Es besteht
daher kein Zusammenhang zwischen unserem Handeln und Ihrer
angekundigten Wahlverweigerung. Wir werden fur Recht und Gesetz auch
dann noch einstehen, wenn Sie und Ihre Familie nicht zur Wahl gehen.
Wir hoffen aber, dass Sie sich das nach unseren Ausfuhrungen noch
uberlegen!
Mit freundlichen Gru?en
Hanns-Wilhelm Heibey
Stellvertreter des Berliner Beauftragten fur Datenschutz und
Informationsfreiheit
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