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Aufarbeitung von MfS- Unrecht

 

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Mailantwort des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Inforamtionsfreiheit


Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie auch Adressat der Email an uns waren, erhalten Sie unsere Antwort
hiermit ebenfalls zur Kenntnis.
Mit freundlichen Gru?en
Hanns-Wilhelm Heibey

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Von: Mailbox
Gesendet: Mittwoch, 17. April 2002 10:54
An: 'Heimann'
Cc:
Betreff: AW: nierenspen.de & stasiopfer.de

Sehr geehrte(r) Frau/Herr G. Heimann,

Ihren Protest gegen unser Vorgehen gegen die Veroffentlichung von oder die vorsatzliche Verlinkung auf Stasi-Listen haben wir mit Bedauern zur
Kenntnis genommen. Auf Ihren absurden Vergleich mit einem
Verbrecherschutzverein wollen wir hier nicht eingehen, da wir davon
ausgehen, dass Sie uns aus ehrlicher und personlicher Betroffenheit und
erkennbar spontan Ihre Auffassung zugemailt haben.

Vielleicht haben Sie nach zwei Tagen den Abstand gewonnen, um auch die
Position zur Kenntnis nehmen zu wollen, die uns zu unserem Tun bewogen hat:

Wie Ihre Beispiele, aber auch alles, was die Aufarbeitung der
Stasi-Geschichte bereits erbracht hat, eindrucksvoll belegen, gehorte es
zum Prinzip der DDR, dass dort geltende Recht dann, wenn es den
Herrschenden nicht passte, politischen Prioritaten unterzuordnen. Wer der
Obrigkeit nicht passte, der konnte sich kaum noch auf das Recht berufen.
Dies beklagen Sie ja, wenn Sie uber die Entrechtung der Stasi-Opfer
schreiben.

Warum verlangen Sie jetzt von uns, dass wir uns zu den Butteln einer
gleichen Haltung zu Recht und Gesetz machen? Dass wir die Veroffentlichung von Stasilisten aus datenschutzrechtlichen Grunden ebenso beanstanden wie die vorsatzliche Verlinkung auf rechtswidrige Seiten ist in der aufgeregten Diskussion nach der Spiegel-Online- Veroffentlichung mit rechtlichen Argumenten noch nicht einmal in Frage gestellt worden. Die Argumente sind technischer Art (Konnt Ihr das Recht uberhaupt im Internet durchsetzen? Antwort: Wir versuchen, auch in intensiver internationaler Kooperation, zu verhindern, dass das Internet zur informationellen Anarchie fuhrt.) oder politischer Art (Wie kann man den fruheren Stasi-Schergen im heutigen Deutschland uberhaupt noch Rechte einraumen, nachdem sie anderen die Rechte jahrzehntelang verweigert haben?).

Da Ihre Einwande in die letzte Kategorie fallen, mochten wir darauf naher
eingehen. Wir sind nicht der Meinung, dass wir, die wir gesetzlich berufen
sind, auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, also auf die
Gewahrung des Grundrechts der informationellen Selbstbestimmung, zu achten, die Anwendung dieser Vorschriften davon abhangig machen durfen, ob diejenigen, die von Versto?en gegen dieses Gesetz betroffen sind, uns oder anderen gefallen oder nicht. Genau dies wurde namlich bedeuten, Recht und Gesetz politischen oder gar personlichen Vorlieben unterzuordnen. Sie verlangen von uns also das zu tun, was Sie an der DDR oder der Stasi verurteilen!

Im Ubrigen mogen sich die Anbieter der Stasilisten im Internet der Illusion
hingeben, sie taten es nicht zur Anprangerung der Stasi-Lohnempfanger,
sondern zur Aufarbeitung der Vergangenheit. Ihnen sei gesagt, dass sich
Regierung, Opposition und Offentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland nach der Vereinigung intensive Gedanken gemacht haben, wie die Vereinigung erfolgreich sein kann, ohne dass sich die Tater und Opfer der Stasi gegenseitig die Kopfe einschlagen. Die Aufarbeitung wurde in die steuernden Hande einer zentralen Behorde (kurz: Gauck-, heute Birthler-Behorde) gelegt, um sie den Rachegelusten selbsternannter Aufarbeiter zu entziehen. Im Ubrigen gibt es auch in den neuen Bundeslandern und Berlin Beauftragte, die mit der finanziellen Forderung von Opferverbanden sinnvolle Arbeit an der Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit unterstutzen.

Der Datenschutzbeauftragte ist keine politische Behorde, der Beauftragte
wird nicht mit den politischen Wahlen, sondern mit Zeitablauf ausgewechselt, wenn auch mit Abstimmung in den Parlamenten. Es besteht daher kein Zusammenhang zwischen unserem Handeln und Ihrer angekundigten Wahlverweigerung. Wir werden fur Recht und Gesetz auch dann noch einstehen, wenn Sie und Ihre Familie nicht zur Wahl gehen.

Wir hoffen aber, dass Sie sich das nach unseren Ausfuhrungen noch
uberlegen!

Mit freundlichen Gru?en
Hanns-Wilhelm Heibey
Stellvertreter des Berliner Beauftragten fur Datenschutz und
Informationsfreiheit

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