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Nach unserer Auffassung besteht insbesondere derzeit (Abstimmung im Bundestag am 18. Mai 2001) eine erhebliche Verletzung des Gleichheitsgebotes nach Art. 3 GG. Wir wenden uns an Eure bzw. Ihre Mithilfe, da unsere Landesgruppe Niedersachsen allein die ca. 25 000 DM Prozesskosten nicht aufbringen kann, die für das Verfahren benötigt werden. Die Landesgruppe Niedersachsen hat ein Konto mit Sperrklausel für den Verwendungszweck Verfassungsbeschwerde EHRENPENSION eingerichtet. Liebe Kameradinnen und Kameraden bitte helft mit Euren Spenden, so dass unser Versuch, die EHRENPENSION zu erstreiten, nicht an dem fehlenden Geld (Spenden) scheitert! Wir versichern Euch, dass bei dem Scheitern des Vorganges die übriggebliebenen Spenden-Gelder an die einzelnen Landesgruppen und größere Einzelspenden zurücküberwiesen werden. Hier die Spendenkonto-Daten:
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