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Medienberichte


Aufruf der VOS- Landesgruppe Niedersachsen


Die Landesgruppe Niedersachsen hat einen kompetenten Rechtsanwalt gewonnen, der zugleich Bundestagsabgeordneter ist. Es bestehen nach seinen Aussagen reale Chancen zum Erreichen unserer Forderung nach einer EHRENPENSION. Die Verfassungsbeschwerde wird als Einzelklage geführt, wofür wir einen aktiven Kameraden gewonnen haben. Nach Ablehnung der Klage - zunächst vor dem Verwaltungs- bzw. Sozialgericht - wird die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet. 

Nach unserer Auffassung besteht insbesondere derzeit (Abstimmung im Bundestag am 18. Mai 2001) eine erhebliche Verletzung des Gleichheitsgebotes nach Art. 3 GG. Wir wenden uns an Eure bzw. Ihre Mithilfe, da unsere Landesgruppe Niedersachsen allein die ca. 25 000 DM Prozesskosten nicht aufbringen kann, die für das Verfahren benötigt werden. Die Landesgruppe Niedersachsen hat ein Konto mit Sperrklausel für den Verwendungszweck Verfassungsbeschwerde EHRENPENSION eingerichtet. 

Liebe Kameradinnen und Kameraden bitte helft mit Euren Spenden, so dass unser Versuch, die EHRENPENSION zu erstreiten, nicht an dem fehlenden Geld (Spenden) scheitert! Wir versichern Euch, dass bei dem Scheitern des Vorganges die übriggebliebenen Spenden-Gelder an die einzelnen Landesgruppen und größere Einzelspenden zurücküberwiesen werden. 

Hier die Spendenkonto-Daten:

Konto bei der Postbank Hannover

Kontonummer: 78665 - 305

Bankleitzahl: 25010030

Verwendungszweck: 

Verfassungsbeschwerde - Ehrenpension

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