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Presseinformation  der BSTU vom 17. März 2000

"Einsatz von Röntgenstrahlen und radioaktiven Stoffen durch das MfS gegen Oppositionelle - Fiktion oder Realität?


Offene Fragen und weiterführende Schlußfolgerungen

1. Wenn auch die Aktenlage keinen Nachweis auf einen zielgerichteten mißbräuchlichen Einsatz von Röntgengeräten im Rahmen der Untersuchungshaft liefert, so ist dieses Kapitel dennoch nicht abgeschlossen. So gibt es auf Berichte von ehemaligen politischen Häftlingen über eigentümliche Geschehnisse im Rahmen der erkennungsdienstlichen Tätigkeit des MfS in den Fotoräumen diverser Untersuchungshaftanstalten noch immer keine sicheren Antworten. Außerdem stehen die Ergebnisse eingeleiteter Ermittlungsverfahren in Berlin und Schwerin noch aus. Da Rudolf Bahro, Gerulf Pannach und Jürgen Fuchs in der gleichen Untersuchungshaftanstalt in Berlin Hohenschönhausen festgehalten wurden und ihre dortigen Unterkünfte bekannt sind und - im Gegensatz zur Untersuchungshaftanstalt in Gera - beste Voraussetzungen für eine strahlentechnische Prüfung dieser Räume bestehen, erscheint eine solche Untersuchung nunmehr zwingend, um über die Aktenlage hinaus weitere Erkenntnisse bzw. Gewißheiten zu erlangen. 

2. Die eigenständigen Grenzwertbestimmungen des MfS im Strahlenschutz und der darauf beruhende Einsatz radioaktiver Stoffe für die operative Arbeit des MfS verlangen nach Aufklärung über das Verhältnis zwischen dem Gesetzgeber und dem SAAS, der Staatsicherheit und dem IFK Rossendorf. Es muß dabei besonders der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit die konspirativen Vereinbarungen, so beispielsweise die vom SAAS gegenüber dem MfS erteilten "globalen" Genehmigungen, von der Strahlenschutzgesetzgebung der DDR gedeckt waren. Hier bedarf es weiterer Untersuchungen, die auch die Verantwortlichen einbeziehen müssen. Das trifft sowohl auf die ehemaligen Mitarbeiter des MfS und des Zentralinstitutes für Kernforschung in Rossendorf, als auch auf die Verantwortlichen des Amtes für Atomschutz und Strahlenschutz zu. Dabei drängt sich die Frage auf, ob solche Mitarbeiter möglicherweise noch heute im Bereich des staatlich organisierten Strahlenschutzes tätig sind, und sie vielleicht sogar wieder Verantwortung im Strahlenschutz tragen? 

3. Markierungen als spezifische Mittel und Methoden des MfS waren bisher kein zielgerichteter Bestandteil der Forschungen über die Arbeits- und Wirkungsweise des MfS. Die nunmehr vorliegenden Erkenntnisse geben Anlaß, dies zu korrigieren. Das gilt sowohl für Markierungen im allgemeinen als auch im besonderen als Mittel und Methode des MfS zur "Aufklärung" und Bekämpfung von Opposition und Widerstand. Letzteres verlangt die zielgerichtete Suche nach solchen Vorgängen sowohl in den Aktenbeständen der BV, insbesondere der Kreis- bzw. Objektdienststellen, als auch solcher zentraler Diensteinheiten wie die HA XX, II und der HV A. Die aufgelösten Deckbezeichnungen sollten für Betroffene Anlaß sein, ihre Akten noch einmal unter dem Gesichtspunkt möglicher Markierungen durch das MfS zu sichten und im Falle von Hinweisen dem Bundesbeauftragten im Interesse weiterführender Recherchen darüber Kenntnis zu geben. 

4. Vor dem Hintergrund möglicher, wenngleich nicht vorsätzlicher gesundheitlicher Schädigungen von Häftlingen durch Röntgenuntersuchungen u.ä. sollte der Vorschlag von Fachwissenschaftlern aufgegriffen werden, mittels epidemiologischer Untersuchungen nach Spuren der Strahlenbelastung bei politischen Häftlingen zu suchen. Das könnte durch Vergleichsanalysen zwischen Untersuchungshäftlingen des MfS und Nichtinhaftierten sowohl anhand spezifischer Todesfälle als auch spezifischer Erkrankungen bzw. Krankheitssymptome unter den heute noch Lebenden erfolgen.
Da derartige Vergleichsstudien generell geeignet erscheinen, das bisherige Dilemma bei der Anerkennung von DDR-Haftschäden überwinden zu helfen, bietet es sich an, eine solche spezifische Studie auch auf andere, weiter zu definierende Krankheitsbilder auszudehnen. Dadurch könnte bei der amtierenden Bundesregierung angestrebten zentralen Überprüfung aller bisher abgelehnten verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden infolge von DDR-Haft wesentliche Entscheidungshilfen gegeben werden. So ließen sich Wege ebnen, einerseits den Opfern des SED-Regimes die bisherige, teils mit unwürdigen Umständen verbundene Beweislast abzunehmen und andererseits den Staat durch Entbürokratisierung in den verschiedensten Bereichen (u.a. Rechercheaufwand beim BStU, Gutachtertätigkeit sowie Verwaltungs- bzw. Gerichtsverfahren) zu entlasten. Daraus ergäbe sich die Aufgabe des Bundes, eine solche Vergleichsstudie zu fördern, zumal die Ergebnisse nicht nur das Verfahren bei der Anerkennung von Haftschäden vereinfachen, sondern auch weitergehende verwertbare Erkenntnisse ermöglichen würde, die von medizinischer und juristischer Bedeutung wären. 

5. Abschließend ist, unabhängig aller weiteren Forschungen und Erkenntnisse, der Empfeh-lung von Prof. Dr. Serke, der Jürgen Fuchs in der Charité behandelte, zuzustimmen, daß sich alle ehemaligen Häftlinge des MfS, die im Zusammenhang mit der Strahlenproblematik beunruhigt sind, regelmäßig einem ganz normalen Gesundheits-Check bei ihrem Hausarzt unterziehen sollten. Auf diese Weise könnten mögliche Krebserkrankungen rechtzeitig erkannt und erfolgversprechend behandelt werden.


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