STASIOPFER
Aufarbeitung von MfS- Unrecht

 

Navigation            MfS Akten Infoarchiv Hilfen Gesetze Literatur Filme Bildarchiv Links OV Anarchist Extra


Gästebuch

Forum

Home


Medienberichte

Veranstaltungen

Aktuelles

Tipps

IM SIMON

Kontakt

 

 

 


Medienbeiträge



Interview mit Joachim Gauck

Deutschlandfunk - Interview der Woche

Interview vom:So. 9.4.2000 • 11:05 - Joachim Gauck, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.

Das Gespräch führte Matthias Thiel

DLF: In der Bundesrepublik ist erneut eine schwere Auseinandersetzung um die Hinterlassenschaften der DDR-Staatssicherheit ausgebrochen. Wieder hat Deutschland Probleme im Umgang mit den Akten. Zehn Jahre nach der deutschen Einheit herrscht noch immer kein Konsens. Ost-West-Gräben brechen wieder auf. Der Eindruck bei der Beobachtung der politischen Diskussion in den letzten zwei Wochen drängt sich auf - die gesetzlichen Regelungen sind zweideutig. Änderungen werden gefordert, die Verfassungsmäßigkeit des Stasiunterlagengesetzes in Frage gestellt - schon beginnt wieder eine neue Schlussstrich-Debatte. Joachim Gauck, Auslöser war Ihre Behörde mit der Herausgabe von Abhörprotokollen, die von Telefongesprächen des ehemaligen CDU- Schatzmeisters Walter Leisler Kiep im Mielke-Ministerium erstellt wurden. Hat Sie diese Aufregung überrascht?

Gauck: Ja und nein. Ja, weil wir seit Jahren Unterlagen herausgeben und für verschiedene Zwecke entsprechend der gesetzlichen Grundlage verwenden, die zu ihrem überwiegenden Teil rechtsstaatswidrig zustande gekommen sind. Nein, weil wir bisher nicht so häufig Protokolle von Abhörmaßnahmen herausgegeben haben. Das ist auch schon öfter geschehen, aber es ist nicht das Tagesgeschäft, wie wir es kennen - bei der Akteneinsicht Betroffener oder bei den Bescheiden, die wir bei Anfragen des öffentlichen Dienstes herausgeben. 

DLF: Öffentliche Reaktionen: Die waren auf der einen Seite sehr heftig. Gab es aber auch politischen Druck in den letzten Tagen - und wie stark war er? Gestern lasen wir von "Geheimtreffen" in Zeitungen.

Gauck: Ich habe das mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Also, wenn sich Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit dem Bundesbeauftragten treffen, dann müssen die nicht vorher in allen Redaktionen anrufen und sagen: ‚Ich beabsichtige jetzt,den Bundesbeauftragten einzuladen', sondern sie können das einfach verabreden, und das muss deshalb noch lange kein Geheimtreffen sein. Und ich habe keinerlei Anlass, irgend etwas an meinen Kontakten mit der parlamentarischen Welt zu verbergen. Natürlich unterhalte ich mich mit Frau Merkel oder Herrn Nooke oder anderen Abgeordneten, die das Interesse haben. Und besonders gerne würde ich ja zur PDS gehen. Also, es gibt da keine Begrenzung.

DLF: Aber Wünsche werden an Sie herangetragen?

Gauck: Nein. Man fragt mich, warum ich das tue. Man ist interessiert daran, meine Rechtsauffassung zu hören, und gerade dann besonders, wenn im eigenen Bereich - etwa in der Fraktion der Union - eine andere Rechtsauffassung dominiert. Die ist da vielleicht auch noch nicht eindeutig, aber es gibt ein großes Unbehagen, dass ich unglaublich gut verstehen kann. Ich selber bin Betroffener; mich hat die Stasi auch abgehört und vielfältig observiert.Und ein Unbehagen daran, dass Unterlagen aus solchen Aktionen der Öffentlichkeit gegeben werden, die kann ich schon verstehen. Aber es ist eine Sache, wenn Leute, die die gesetzliche Grundlage nicht kennen, sich äußern aus dem Bauch heraus - und eine andere Sache, wenn Abgeordnete, die zum Teil das Gesetz selbst mit geschaffen haben, nach dem ich arbeite, jetzt so tun, als wären sie früher nicht dabei gewesen, als dieses Gesetz geschaffen worden ist.

DLF: Aber nun habe ich beobachtet, dass die einstigen Gegner von Ihnen sich mit Ihnen verbünden und Ihre eigentlichen Förderer ja Sie jetzt persönlich kritisieren. Ihnen wird ja sogar rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Sind Sie da nicht enttäuscht?

Gauck: Nein, also wenn mir rechtswidriges Verhalten vorgeworfen wird, dann bin ich schon verwundert, denn noch in diesem Jahr habe ich unter anderem aus der Unionsfraktion höchstes Lob für die Arbeit meiner Behörde und auch für mich selbst erhalten, als ich den Deutschen Bundestag besucht habe und in Sitzungen von Kommissionen anwesend war. Nein, ich bin politischer Pragmatiker, und ich weiß, was eine parteipolitische Auseinandersetzung ist. Und ich erlebe zur Zeit auch so etwas wie ein Déjà-vu, natürlich nicht aus dem selben politischen Lager. Da haben Sie mit Ihrer Frage völlig recht. Es ist schon merkwürdig, dass man eine Zeit lang auf die Schulter geklopft kriegt von einer bestimmten Seite des politischen Spektrums und massenhaft Einladungen und Lob, und während man die selben Dinge tut, dann plötzlich sich eine Wandlung des Zuspruchs und der Ablehnung erfolgt. Das haben wir aber nun mehrfach erlebt. Ich bin daran gewöhnt, es bestätigt mich in meiner unabhängigen Haltung. Der Bundesbeauftragte wird jederzeit bereit sein, in der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben auch Konflikte anzunehmen - hoffentlich hat er die guten rechtlichen Argumente auf seiner Seite. Ich denke, dass ich das habe.

DLF: Kommen wir zu diesen gesetzlichen Aufgaben. Die Verwendung von illegal erstellten Telefonabhörprotokollen ist in Deutschland ja eigentlich nicht zulässig; als Beweise kann ein Untersuchungsausschuss diese also nicht heranziehen. In Kiel hat ja das Landgericht schon entsprechend geurteilt. Trotzdem geben Sie Unterlagen heraus. Auf welcher rechtlichen Grundlage? Welche Spielräume lässt Ihnen da das Stasiunterlagengesetz?

Gauck: Das Stasiunterlagengesetz regelt abschließend meine Befugnisse, meine Aufgaben,auch meine Kompetenzen. Das Urteil des Landgerichtes Kiel, das Sie zitieren, bezieht sich nicht auf eine Auseinandersetzung um einen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, sondern hier hatten SPD-Politiker gegen ihr eigenes Parlament geklagt - nicht gegen unsere Behörde -, um zu verhindern, dass ein Untersuchungsausschuss des Kieler Landtages Mitschnitte von Telefonabhörungen der Staatssicherheit verwendet. Das Gericht kam zu der Ansicht, dass das nicht zulässig sei in diesem Falle. Sie haben das zur Kenntnis genommen und der Ausschuss hat uns die Unterlagen zurückgegeben. Wenn wir Verfahrensbeteiligte gewesen wären, hätten wir eine rechtliche Auseinandersetzung über mehrere Instanzen angestrebt. Das hat es so nicht gegeben. So richten wir uns weiter nach den Bestimmungen des Spezialgesetzes "Stasiunterlagengesetz". Und danach können wir Unterlagen für bestimmte Zwecke - auch für Untersuchungsausschüsse - herausgeben. Es gibt keine Einschränkung hier im Stasiunterlegen-Gesetz, und der Bundesbeauftragte kann auch nicht von sich aus eine Unterscheidung von Unterlagen vornehmen, also ein Stasi-IM- Bericht, ein Protokoll einer Wohnraumabhörung durch Wanzen, eine Aufzeichnung eines Telefonates, eine dokumentierte Brieföffnung oder noch andere denkbare Stasi-Unterlagen, etwa Fotos. Sie alle werden im Gesetz als ‚Stasi-Unterlagen' bezeichnet, und es gibt keine spezielle Bezeichnung für diese Protokolle. Auch andere Unterlagen neben den Telefonabhörprotokollen sind nach unserem Verständnis grob rechtsstaatswidrig zustande gekommen, und wir sehen also keinen Anlass, zwischen diesen und anderen Unterlagen einen Unterschied zu machen.

DLF: Nun sind das aber ja jetzt, wenn wir über die Telefonabhörprotokolle reden,Opferakten. Müssen die Opfer nicht besonders geschützt werden? Haben nicht auch Personen des öffentlichen Lebens, also Politiker Westdeutschlands, ein Recht darauf?

Gauck: Nicht nur Westdeutschlands, sondern alle Personen der Zeitgeschichte haben ein Recht auf Respektierung ihrer Persönlichkeitsrechte. Nun hat der Gesetzgeber in einem Paragraphen des Gesetzes festgelegt, dass zur Aufarbeitung der Vergangenheit und zur Beförderung der politischen Bildung nicht nur Unterlagen von Tätern - der Gesetzgeber nennt diese ‚Mitarbeiter' - oder Begünstigten des Staatssicherheitsdienstes herangezogen werden können, sondern auch Unterlagen von Personen der Zeitgeschichte. Wenn diese Personen der Zeitgeschichte früher mit der Stasi zusammengearbeitet hätten, dann wären sie unter der Begrifflichkeit ‚Mitarbeiter' zu fassen. Alle die, für die es eine IM-Akte gibt, nennt der Gesetzgeber ‚Mitarbeiter'. Er muss also andere Personen gemeint haben, nämlich Nichtmitarbeiter - Leute, die abgehört wurden von der Stasi und nicht Mitarbeiter waren. Und so kann Joachim Gauck oder Angela Merkel oder Günter Nooke oder Herr Meckel von der SPD - wie Herr Kohl jetzt gewärtigen, dass bestimmte Unterlagen von ihm für bestimmte Zwecke herausgegeben werden. Und nun müssen wir abwägen, die überwiegenden schutzwürdigen Interessen dieser Personen auch zu berücksichtigen. Und das machen wir so, dass wir den privaten Teil der Informationen - Intimbereich, Gesundheit, Geld, alle diese persönlichen Dinge - schützen würden, während dort, wo diese Personen in ihrem Amt oder mit ihrer politischen Funktion agieren, diese Informationen meinen wir, herausgeben zu können, wenn es Anträge gibt, begründete Anträge von Medien oder von Forschern.

DLF: Also Journalisten können weiter recherchieren, und auch die wissenschaftliche Aufarbeitung ist gewährleistet - auch wenn der Untersuchungsausschuss sagt: ‚Juristisch dürfen wir diese Unterlagen nicht verwenden'?

Gauck: Das wird der Untersuchungsausschuss möglicherweise so nicht sagen, sondern er wird vielleicht eine politische Entscheidung fällen: "Wir verzichten auf die Heranziehung dieser Dokumente, obwohl wir sie möglicherweise anfordern könnten". Das ist für den juristischen Laien schwer verständlich. Es gibt noch mal einen Unterschied zwischen der Anforderung solcher Unterlagen und der Verwertung solcher Unterlagen. In meiner Behörde herrscht die Rechtsauffassung, dass der Untersuchungsausschuss der Deutschen Bundestages - Untersuchungsausschüsse kommen im Grundgesetz vor - ganz hohe Kompetenzen hat, und dass es uns nicht zusteht - wir erkennen es jedenfalls nicht aus dem Stasiunterlagengesetz -, diese Kompetenzen einzuschränken. Wir prüfen nun folgendes: Passt der Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses zu den angeforderten Materialien? Wenn wir ‚ja' sagen müssen, würden wir es herausgeben. Dann - nach dieser Herausgabe, die legal ist - müsste der Untersuchungsausschuss entscheiden, ob er diese Erkenntnisse verwerten will. Und das ist eine erneute rechtliche Überprüfung. Es kann sein, dass er Unterlagen zwar anfordert, aber bei der Verwertung Schwierigkeiten hat. Das ist aber nicht die Entscheidung meiner Behörde.

DLF: Nun ist ja auch gleich auch sofort wieder eine Ost-West-Diskussion ausgebrochen. Die einen sagen: ‚Jetzt schwindet das öffentliche Rechtsbewusstsein' - so die westdeutschen Politiker. Sie behaupten, ihre Unterlagen dürften nur dazu verwendet werden, die Stasi zu durchleuchten und festzustellen - also Ihre Unterlagen, die Sie in Ihrer Behörde haben, Herr Gauck. Und die Ostdeutschen fordern die politische Hygiene ein. Haben Sie Verständnis dafür?

Gauck: Also ich habe Verständnis für diejenigen, die nicht Politiker sind, die das Recht haben, aus ihrem Gefühl heraus zu argumentieren. Bei Ministern und Abgeordneten wünschte ich mir eine stärkere Befassung mit der Materie, bevor man zu öffentlichen Äußerungen kommt. Ich kann diejenigen nicht verstehen, die die Beschwernisse der Ostdeutschen, die als IM Probleme hatten - als Mitarbeiter der Stasi Probleme hatten -, vergleichen mit den Problemen von Herrn Leisler Kiep oder Herrn Lüttke oder gar Herrn Kohl, wobei wir zu Herrn Kohl ja gar keine Unterlagen herausgegeben haben. Diese letztgenannten Personen sind ‚Opfer' der Staatssicherheit. Die Beschwernisse der ‚Ossis', die hier oft zitiert werden, sind solcher Art, dass sie wegen einer früheren Zusammenarbeit mit der Stasi jetzt vielleicht aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden oder von Ihren Medienkollegen öffentlich namhaft gemacht werden. Und da müssen wir schon einen großen Unterschied machen. Vor allen Dingen gefällt mir als ehemaligem Ossi nicht, dass so getan wird, als würden wir Ossis alle mit der Stasi gekungelt haben. Tatsächlich war das nur eine Minderheit von uns, etwa 1 Prozent. Und viel mehr waren Opfer der Staatssicherheit, und für uns ist es eine Beleidigung, wenn man den Ossi darstellt, als wäre ein normaler Ossi in helfendem Kontakt mit der Stasi gewesen. Das ist hier gar nicht der Fall. Also, hier muss man genau hinschauen. Dies ist eine Form der Ost-West-Debatte, die ich für unsäglich erachte und an der ich mich nicht beteilige.

DLF: Helmut Kohl hat nun Einsicht verlangt in die Unterlagen . . .

Gauck: . . . hat er das? . . .

DLF: . . . sagen Pressemitteilungen. Wir haben öffentliche Bekundungen, dass er dieses Material sich nun selber anschauen will. Sein Rechtsanwalt wollte entsprechend Ihnen schreiben. Sie haben also diese Anfrage noch nicht bekommen. Wie würden Sie eine solche Anfrage beantworten?

Gauck: Bislang liegt in der Behörde ein Antrag des Bürgers Helmut Kohl auf Akteneinsicht nicht vor. Und wenn seine Anwälte sich nun an uns wenden, dann werden wir diesen Anfragen umgehend antworten. Wir haben ein ganz hohes Interesse daran, dass die,Rechtssicherheit des Bürgers Helmut Kohl gewahrt bleibt. Ich selber habe Helmut Kohl,erläutert, warum ich in dieser Situation handelte, wie ich gehandelt habe. Und als ehemaliger Bespitzelter der Staatssicherheit habe ich Mitgefühl mit jedem, der von der Staatssicherheit bearbeitet und bespitzelt worden ist. Gleichzeitig werbe ich um Verständnis dafür, dass der Deutsche Bundestag Gründe gehabt hat, die politische Aufarbeitung auch dadurch zu fördern, dass er den Personen der Zeitgeschichte zugemutet hat, hinzunehmen, dass Informationen aus dem Bereich der öffentlichen Tätigkeit an die Öffentlichkeit gelangen. Wenn der Gesetzgeber das hätte anders haben wollen, hätte er es anders formuliert. Aber es steht nun einmal in dem Gesetz, und ich würde willkürlich handeln, wenn ich nun sage: ‚ Ach, ich finde Herrn Kohl so toll' - ich finde ihn wirklich bemerkenswert für das, was er 1990 geleistet hat -, und weil es so eine herausragende Figur der Zeitgeschichte ist, will ich mal bei ihm andere Maßstäbe anlegen als bei anderen Personen der Zeitgeschichte'. Das geht nicht, das wird kein deutscher Behördenleiter so machen.

DLF: Aber gerade der Gesetzgeber diskutiert nun wieder Änderungen. Gesetzesänderungen sind gefordert worden zum Beispiel von Norbert Geis, dem rechtspolitischen Sprecher der Union, der eine Novellierung des Stasiunterlagengesetzes verlangt. Zeigen nicht die aktuellen Ereignisse, Herr Gauck, dass nun vielleicht doch Schluss gemacht werden müsste: "Macht den Laden zu; das Kapitel ‚Stasi' gehört ins alte Jahrhundert". Oder spricht der Behördenalltag bei Ihnen eine andere Sprache?

Gauck: Er spricht wahrlich eine andere Sprache, denn die Deutschen haben dieses Gesetz angenommen - die öffentlichen Stellen und die Bürger. 4,5 Millionen Anträge hat meine Behörde bekommen, und monatlich gehen alleine aus dem Bereich der Bürger über 10.000 Anträge ein bezüglich persönlicher Akteneinsicht - im Jahre 99 übrigens mehr als im Jahre 98. Das Stasiunterlagengesetz hat sich bewährt. Es ist ein für deutsche Verhältnisse wunderbares Gesetzeswerk - im Interesse der Mehrheit der Unterdrückten und gegen die Interessen der Minderheit der Unterdrücker. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber gefunden, dass es nützlich ist für die Öffentlichkeit, dass sie sich intensiv informiert über die Arbeitsmethoden und Strukturen der Stasi. Er will das offensichtlich, damit wir Demokraten den Unterschied zwischen Diktatur und Demokratie besonders deutlich wahrnehmen. Und in dieser Absicht, die politische Aufklärung zu befördern, hat er bestimmte, in der Demokratie gewachsene Rechte - Persönlichkeitsrecht, Datenrecht - ein bisschen modifiziert, zum Beispiel hat er die Persönlichkeitsrechte der Helfer, also der inoffiziellen Mitarbeiter, ein wenig zurückgenommen zugunsten der öffentlichen Aufklärung über Verstrickung, über die Maßnahmen der Stasi. Er hat außerdem das Bundesarchivgesetz für diesen Bereich nicht in Geltung gesetzt, sondern ein Spezialgesetz geschaffen. Nach dem Archivrecht wären personenbezogene Informationen 30 Jahre lang gesperrt. Es gab gute Gründe, diese 30jährige Sperre eben nicht für diesen Spezialfall - Überlieferung der kommunistischen Diktatur - in Gang zu setzen. Und deshalb müssen wir uns noch einmal fragen: Warum wohl hat der Gesetzgeber ein Spezialgesetz geschaffen? Und die Antwort ist einfach; wir müssen uns anschauen, was er wollte: Den Opfern helfen und die Gesellschaft aufklären. Wenn die Abgeordneten meinen, das sei ein zu weit gehendes Recht, dann werden sie es verändern. Aber als sie das Gesetz machten, ist diese Debatte schon einmal geführt worden. Und da hat man gefunden, dass die Pressefreiheit ein so hohes Gut ist - und außerdem ebenfalls im Grundgesetz verankert ist -, dass man die Rechte der Medien auf Zugang zu sensiblen Informationen hier nicht begrenzen mochte. Ich bin ganz gespannt, ob die jetzigen Mehrheiten zu einer anderen Auffassung gelangen. Und dann möge der Deutsche Bundestag novellieren. Dann werde ich diese veränderte Rechtssetzung respektieren und sofort umsetzen.

DLF: Lange haben Sie auf das Material gewartet, jetzt sind die ersten ausgewählten Daten aus den USA im Kanzleramt angekommen - Stichwort "Rosenholz" und das gesammelte Wissen der HVA, der Hauptverwaltung Aufklärung. Der Streit ist nun um die Verwendung der CDs entbrannt. Sie verlangen von der Bundesregierung die Herausgabe. Warum? Ermittlungsbehörden haben doch die Dokumente schon durchforstet und eigentlich die westdeutschen Spione enttarnt. Was versprechen Sie sich jetzt von den Inhalten?

Gauck: Also, im Moment verlange ich gar nichts. Im Moment akzeptiere ich, dass der Empfänger, nämlich der Bundesminister des Inneren als nationale Sicherheitsbehörde, sich unter Beiziehung der Kompetenz meines Hauses ein Bild macht: Um welche Unterlagen handelt es sich eigentlich. Nach allem, was wir hören, muss meine Behörde - müsste jeder Bundesbeauftragte - sagen: ‚Das sind Stasi-Unterlagen, und Stasi-Unterlagen gehören in unseren Kompetenzbereich'. Gleichzeitig mögen andere fragen: ‚Das wollen wir noch einmal feststellen, ob es Stasi-Unterlagen sind'. Und so müssen wir damit rechnen, dass der Bundesminister des Inneren - sicher in Übereinstimmung mit dem Kanzleramt - eine Expertengruppe bildet, um zu begutachten, was das denn tatsächlich nun für Unterlagen sind. Und diese Begutachtung wird möglicherweise ein wenig länger dauern, denn im Moment gibt es wahrscheinlich erst eine CD-ROM, und noch niemand hat diese CD-ROM in Deutschland lesen können, weil die entsprechenden technischen Voraussetzungen noch gar nicht gegeben sind.

DLF: Ihnen - und das meine ich ganz persönlich
Ihnen, Herr Gauck, ist es zu verdanken, dass die Stasi-Unterlagen 1990 nichtauf "Nimmerwiedersehen" im Koblenzer Bundesarchiv verschwanden. In diesen Tagen hören wir von angeblich gezielten Vernichtungsaktionen im Auftrag - oder zumindestens mit Wissen und Duldung - der damaligen Bundesregierung. Wussten Sie damals davon?

Gauck: Erstens: Mir persönlich wäre das sicher nicht gelungen, eine bestimmte Regelung durchzusetzen oder andere Regelungen zu verhindern, sondern es gab unglaublich große Mehrheiten der frei gewählten Volkskammer über alle Fraktionen hinweg, die sagten:Dieses Material, was die Revolution gesichert hat durch die Besetzung der Stasi-Zentren, dieses Material wird genutzt - Zitat - ‚für die politische, juristische und historische Aufarbeitung der Vergangenheit'. Dazu gab es ein Gesetz - vor der Einheit, verabschiedet am 24. August 1990 - durch die frei gewählte Volkskammer. Dieses Gesetz wurde nicht als fortwirkendes Recht anerkannt. Und dann hat die Mehrheit der Volkskammer, und dann haben Bürgerrechtler hier in Berlin und anderswo - die noch mal die vormaligen Stasi- Gebäude besetzen; Bärbel Bohley war da noch mal sehr aktiv - Druck gemacht und gesagt: "Diese Unterlagen, die das Herrschaftswissen unserer Unterdrücker enthalten, die werden wir nicht hier einfach weggeben, sondern die wollen wir nutzen - wie im August beschlossen". Das haben die Verhandlungspartner irgendwie akzeptiert. Es gab einen Kompromiss: Das Gesetz der Volkskammer stirbt zwar mit der deutschen Vereinigung, aber - so heißt es im Einigungsvertrag - alsbald nach der deutschen Vereinigung soll der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz machen. Das hat er auch getan auf der Grundlage des Volkskammergesetzes. Und so ist es 91 dann zu dieser gesetzlichen Regelung gekommen, die heute Grundlage unserer Arbeit ist. Die Vernichtung der Materialien, die drüben vor der Einheit angeboten wurden - in der Regel wahrscheinlich durch Überläufer des MfS -, diese Unterlagen sind zum Teil in einer Redaktion, vielleicht aber mehrheitlich beim Verfassungsschutz der Länder oder des Bundes angeboten. Und da hat in der Rechtstradition der alten Bundesrepublik die Ministerrunde der Innenminister und der Bundesinnenminister gesagt: "Dies Material können wir nicht verwenden, also vernichten wir es". Das Unbehagen der Abgeordneten der Volkskammer bestand darin, dass ein an und für sich zu bejahender Prozess - aber wir hätten auch ganz gerne eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, die es damals nicht gab. Aber der Fairness halber sollten wir sagen, dass wir zwar nicht genau wissen, was Distel damals alles herübergegeben hat, aber wir dennoch davon ausgehen müssen, dass das in Rede stehende Material - Telefonabhörprotokolle - wahrscheinlich schon früher drüben angeboten wurde durch Offiziere des ehemaligen MfS oder andere, und dass es sich um zwei Aktenkonvolute handelte: Eines, das quasi offiziell übergeben wurde und ein anderes, das inoffiziell transferiert wurde.

DLF: In den letzten Wochen steht Ihre Behörde wieder sehr im Rampenlicht. Ist Ihnen das eigentlich recht, dass wieder sehr viel stärker auch Ihre Person gefragt ist, oder würden Sie lieber etwas mehr in Ruhe arbeiten?

Gauck: Ja, natürlich würden wir lieber in Ruhe arbeiten. Aber wir müssen ja akzeptieren, dass es bei der Auslegung eines bestimmten Paragraphen des Stasiunterlagengesetzes auch rechtliche Unterschiede gibt. Natürlich ist einer, der Verantwortung für ein sensibles Gebiet hat, nicht glücklich darüber, dass es keine einheitliche Rechtsauffassung gibt bei der Auslegung. Aber in der Behörde des Bundesbeauftragten arbeiten seit vielen Jahren hochkompetente Juristen, und wir sind in all den Jahren nicht ein einziges Mal unter die Rechtsaufsicht der Bundesregierung gestellt worden. Wir sind auch kein einziges Mal von irgendeinem Gericht als Betroffene verurteilt worden, weil wir falsches Verwaltungshandeln ausgeübt hätten. Da ist man schon besorgt, dass eine solche Debatte ausbricht. Wenn allerdings diese Debatte dazu führt, dass es eine größere Rechtssicherheit für die Öffentlichkeit, aber auch für meine Behörde gibt, dann ist die Debatte nützlich. Und der parteipolitische Pulverdampf, der wird sich verziehen, das kennen wir früher aus anderen politischen Lagern. Immer dort, wo ein Stasi-Problem aufschlägt - sei es in einem Sportverein, in einem Theater, einem Sender, einer Redaktion oder in einer politischen Partei -, gibt es dort eine besondere Animosität, und Debatten, die an anderen Stellen schon längst durch sind, fangen dann neu an. Das kennen wir und das verzieht sich. Wo es aber eine Rechtsunklarheit gibt oder zwei unterschiedliche Varianten der Auslegung möglich sind, da sollte man danach trachten, dies auszuräumen und zu einer einheitlichen Rechtsauffassung zu gelangen.

      Forum       Gästebuch    

Diese Website wird beständig erweitert. Kritik, Anregungen und Mitarbeit ist erwünscht.
Disclaimer Copyright © 2000-2001