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Postsendungen aus dem NSW gingen regulär durch die Prüfung der MfS Instanzen im Postwesen der DDR. Die Manipulation, Durchleuchtung oder Einbehaltung von Paketsendungen war logistisch und personaltechnisch in allen Landkreisen der DDR gewährleistet. Auch verdeckte, mehrfach umverpackte und eingeschweisste Waren konnten konspirativ kontrolliert werden. Wegen unerlaubtem "Warenbesitz" - jede Form von westlichen Publikationen gehörte hierzu - konnten weitergehende Maßnahmen des MfS eingeleitet werden. Die Postüberwachung lieferte somit vorverdichtete, qualifizierte Informationen zu möglichen Zielpersonen. Beispiel Paketkontrolle |
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