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          MfS Personen Hafteinrichtungen Grenze Motive  
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 Zellen
 
 Die Haftzellen des MfS waren standardisiert. Einheitliche Merkmale
          waren:
 
 - Tageslicht gab es nicht. Zwei gegenläufig gemauerte
 Glasbausteinfronten verhinderten zusätzlich die Sichtmöglichkeiten
 von Außen und Innen.
 - Lüftungsmöglichkeiten bestanden nur durch eine schmale
 Metallklappe, die zwischen den doppelten Glasbausteinfronten
 vorgesehen war (ca. 15x60cm)
 - Die Zellengröße liess etwa 5 Schritte auf 2 1/2 Schritte zu
 - Neben einer Holzpritsche gab es üblicherweise einen Holzschemel
 (ca. 40x40cm), einen Holztisch (ca. 70x60) sowie (in den späteren
 Jahren) Wasch und Toilettenbecken
 - die einzige Lichtquelle war ein ziegelsteinförmiger
 Mauerdurchbruch, hinter dessen Drahtschutzverglasung ein
 "Kellerlicht" angebracht war. In vielen Zellen
          befanden sich in
 diesem, unter der Zellendecke befindlichen Durchlass, zusätzlich
 Abhöreinrichtungen
 - Die "Verbindungsaufnahme" mit Nachbarzellen durch Rufe und
 Klopfzeichen konnte mit Isolationshaft bestraft werden
 - sogenannter "Freigang" wurde täglich in vergitterten
          Hofzellen für
 5- 15 Minuten gewährt. Aus "vernehmungstaktischen"
          Gründen
 wurden ausgewählte Häftlinge nur zu Zeiten ohne Tageslicht in
          den
 sogenannten "Tigerkäfigen" verbracht. So sahen viele
          Häftlinge des
 MfS während ihrer U-Haft Sonnenlicht nur bei "Verhören"
 - Einzelzellen zum Beginn der Inhaftierung waren der Standard, um
 das "Aufbrechen der Persönlichkeit" zu gewährleisten
 - schalldichte Dunkelzellen standen bei "Bedarf" gegen nicht
 aussagebereite Häftlinge zur Verfügung
 
 
 
  "Normal"- Einzelzelle des MfS
 
 
  gesonderte Zelle des MfS
 
 
  2 Personen "Standard"- Zelle
 
 
  Isolationszelle des MfS
 
 
  schalldichte Dunkelzelle
 
 
  sogenannter "Freigang"
 
 
 Transportmittel
 
 Das MfS verwendete, für notwendige Transporte zu Gerichtsterminen und
          zur Verlegung von Häftlingen, eigene Transportmittel. Gemeinsame
          Merkmale waren:
 
 - schallisolierte Ausstattung
 - blickdichte und zivil wirkende Aufbauten
 - Unterbringung in Käfigen oder Käftern, die eine Bewegungsfreiheit
 nicht zuliessen (max. 65x80cm)
 - Absonderung von Mithäftlingen
 - Transport begleitende Sicherungsfahrzeuge
 - zum Transport in die Haftanstalten kam der so genannte
          "Grotewohl-
 Express" zum Einsatz - spezielle Bahnwaggons die zum
 abgeschotteten Transport aller DDR- Häftlinge verwendet
          wurden.
 Hier mussten - auf oft tagelangen Transporten - sich 4 Häftlinge
          ca.
 1,5 qm Raum  teilen
 
 
 
  Sammeltransporter -  Optik eines Kühlfahrzeugs
 
 
  getarnter Kleintransprter (max.5 Häftlinge)
 
 
  Einzelabteil des Kleintransporters
 
 
  Sonderwaggon zum Häftlingstransport, so genannter
          "Grotewohl- Express"
 
 
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