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MfS
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Beispiel:
Richtlinie Nr.: 1/76 des MfS systematische
Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des
Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer
und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer
und damit ebenfalls diskreditierender Angaben; zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten Idealen, Vorbildern usw. und die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive; Erzeugen von Mißtrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen; Erzeugen bzw. Ausnutzen und Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher Schwächen einzelner Mitglieder; Beschäftigung von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen mit ihren internen Problemen mit dem Ziel der Einschränkung ihrer feindlich- negativen Handlungen; örtliches und zeitliches Unterbinden bzw. Einschränken der gegenseitigen Beziehungen der Mitglieder einer Gruppe, Gruppierung oder Organisation auf der Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmung, z. B. durch Arbeitsplatzbindungen,Zuweisung örtlich entfernt liegender Arbeitsplätze usw. Bei der Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen sind vorrangig zuverlässige, bewährte, für die Lösung dieser Aufgaben geeignete IM einzusetzen. Bewährte Mittel und Methoden der Zersetzung sind: das Heranführen bzw. der Einsatz von IM, legendiert als Kuriere der Zentrale, Vertrauenspersonen des Leiters der Gruppe, übergeordnete Personen, Beauftragte von zuständigen Stellen aus dem Operationsgebiet, andere Verbindungspersonen usw.; die Verwendung anonymer oder pseudoanonymer Briefe, Telegramme, Telefonanrufe usw.; kompromittierender Fotos, z. B. von stattgefundenen oder vorgetäuschten Begegnungen; die gezielte Verbreitung von Gerüchten über bestimmte Personen einer Gruppe, Gruppierung oder Organisation; gezielte Indiskretionen bzw. das Vortäuschen einer Dekonspiration von Abwehrmaßnahmen des MfS; die Vorladung von Personen zu staatlichen Dienststellen oder gesellschaftlichen Organisationen mit glaubhafter oder unglaubhafter Begründung. Diese
Mittel und Methoden sind entsprechend den konkreten Bedingungen des
jeweiligen Operativen Vorgangs schöpferisch und differenziert
anzuwenden, auszubauen und weiterzuentwicklen. |
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